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Demokratie und Menschenrechte


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BERICHT ÜBER DEN MENSCHENHANDEL
IN ÖSTERREICH

Österreich gilt sowohl als Durchreise- als auch als Zielland für den Handel mit Frauen aus Polen, Rumänien, Bulgarien, Russland, Weißrussland, Moldawien, der Ukraine, Kroatien, Mazedonien, der Tschechischen Republik, Ungarn, der Slowakei, der Dominikanischen Republik und Nigeria zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und Zwangsarbeit. Frauen aus Afrika werden zum Zweck der sexuellen Ausbeutung via Spanien und Italien nach Österreich gebracht. Frauen aus Osteuropa werden durch Österreich zum Zweck sexueller Ausbeutung nach Italien, Frankreich, und Spanien geschleust. Roma Mädchen werden von Bulgarien nach Österreich gebracht, wo sie zum Diebstahl gezwungen und auch sexuell ausgebeutet werden. Ungefähr ein Drittel der Opfer, denen geholfen werden konnte, wurden zum Zweck der Zwangsarbeit nach Österreich gebracht, und zwei Drittel zwecks sexueller Ausbeutung.

Die österreichische Regierung erfüllt die Mindeststandards für die Eliminierung des Menschenhandels voll. Im Jahr 2006 gewährte Österreich den Personen, die als Opfer identifiziert werden konnten und mit den Strafvollzugsbehörden zusammenarbeiten, entsprechende Unterstützung und stellte großzügige Geldmittel für Präventionsprogramme in den Ursprungsländern des Menschenhandels bereit. Die mit Menschenhandel befasste Arbeitsgruppe der Regierung hat 2006 einen nationalen Aktionsplan erarbeitet, der aber noch umgesetzt werden muß. Die Regierung stellte außerdem spezielle Trainingsprogramme für im Bereich Strafvollzug und Justiz Beschäftigte zur Verfügung. Österreich sollte weiterhin sicherstellen, daß die Mehrheit der verurteilten Menschenhändler eine Gefängnisstrafe absitzt. Die Regierung sollte auch in Betracht ziehen, eine Bedenkzeit für Opfer einzuführen. Ebenfalls sollte sie erwägen, Programme zur Reduktion der Nachfrage in Österreich durchzuführen.

Strafverfolgung

Die österreichische Regierung hat sich während des Berichtszeitraumes weiterhin um die strafrechtliche Verfolgung des Menschenhandels bemüht. Paragraph 104(a) des österreichischen Strafgesetzes verbietet Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und der Zwangsarbeit. Die Staatsanwaltschaft beruft sich in ihrer Verfolgung von Menschenhändlern speziell auf die Paragraphen 104(a) und 217 des Strafgesetzes und den Paragraphen 114 des Fremdenpolizeigesetzes. Die Strafmaßnahmen unter Paragraph 104(a) und Paragraph 114 sehen Gefängnisstrafen bis zu 10 Jahren vor, während die unter Paragraph 217 vorgesehenen Strafmaßnahmen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren reichen. Diese Strafmaßnahmen sind ausreichend streng und entsprechen denen für andere schwere Verbrechen, wie beispielsweise Vergewaltigung. Im Jahr 2006 untersuchte die Polizei 93 Fälle von Menschenhandel, im Vergleich zu 168 im Jahr 2005. Die Behörden führten 2006 insgesamt 137 strafrechtliche Verfolgungen wegen Menschenhandels durch, im Vergleich dazu waren es im Jahr davor noch 192. Zum Zeitpunkt dieses Berichtes lagen keine Zahlen bezüglich Verurteilungen für das Jahr 2006 vor; aber im Jahr davor verurteilten die österreichischen Gerichte 25 Menschenhändler – gegenüber 49 im Jahr 2004. 20 dieser 25 verurteilten Menschenhändler saßen Gefängnisstrafen ab. Zwei von ihnen saßen Gefängnisstrafen zwischen sechs und zwölf Monaten ab, acht erhielten Strafen von mindestens einem Jahr, und zehn Menschenhändlern bekamen Gefängnisstrafen unbestimmten Ausmaßes. Fünf Menschenhändler erhielten die Strafen zur Bewährung ausgesetzt und mußten daher keine Gefängnisstrafen absitzen. Ein hochrangiger Polizeibeamter wurde für schuldig befunden und nach Paragraph 310 zu einer dreimonatigen Gefängnisstrafe zur Bewährung verurteilt, weil er einem Bordellbesitzer Details einer bevorstehenden Polizeirazzia verraten hatte. Zum Zeitpunkt diese Berichts war der Beamte vom Dienst suspendiert und erwartete den Ausgang eines Berufungsverfahrens.

Schutz

Während des Berichtszeitraums bot Österreich den Opfern des Menschenhandels Hilfestellung und Schutz in ausreichendem Ausmaß an. Die Polizei verwies 90 Opfer von Menschenhandel mit Erfolg an entsprechende Unterstützungszentren. Die österreichische Regierung ermutigt die Opfer von Menschenhandel, bei den polizeilichen Untersuchungen und der strafrechtlichen Verfolgung von Menschenhändlern mitzuhelfen; Opfer, die bereit sind, mit den Strafvollzugsbehörden zusammenzuarbeiten, haben ein Recht auf zeitweilige Aufenthaltsgenehmigungen. Allerdings wird den Opfern keine Bedenkzeit eingeräumt, während der sie sich entscheiden können, ob sie aussagen wollen. Opfer, die von den Behörden nicht identifiziert werden können, werden manchmal deportiert. Die Regierung finanzierte weiterhin eine der wichtigsten gegen den Menschenhandel kämpfende NGO, die den Opfern Zuflucht und Hilfestellung gewährt; diese NGO hilft auch bei der sicheren Rückführung dieser Opfer in ihre Heimatländer. Opfer von Menschenhandel kommen in den Genuss sämtlicher staatlicher Sozialleistungen, inklusive Krankenversicherung und Zahlung einer monatlichen Unterstützung.

Prävention

Österreich konzentrierte sich in seinen Bemühungen zur Verhinderung des Menschenhandels vorwiegend auf die Ursprungsländer. Während des Berichtszeitraumes finanzierte die Regierung ein Aufklärungsprojekt in Bulgarien, das auf junge Frauen und Mädchen abzielt, die als potentielle Opfer von Menschenhandel in Frage kommen. Österreich überwacht seine Grenzen im Hinblick auf Menschenhandel in ausreichendem Maße und die Grenzbehörden führen regelmäßige Kontrollen durch, um potentielle Opfer von Menschenhandel ausfindig zu machen.

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e-mail: embassy@usembassy.at