|
|
|||||||||||||
DER INTERNATIONALE STRAFGERICHTSHOF (ICC)Aus einer Vielzahl an Gründen haben die Vereinigten Staaten entschieden, dass der ICC unakzeptable Folgen für Amerikas nationale Souveränität mit sich bringt. Ein wesentlicher Grund dafür liegt darin, dass der ICC eine Organisation ist, deren Regeln den grundlegenden amerikanischen Vorstellungen von Souveränität, Kontrolle der Gewaltentrennung und nationaler Unabhängigkeit zuwiderläuft. Es handelt sich um ein Abkommen, dass sich auf die nationalen Interessen der Vereinigten Staaten ebenso wie auf ihre Präsenz im Ausland negativ auswirkt.Die Defizite des Gerichtshofs sind zweifacher Natur - inhaltlich und strukturell. Was ersteres betrifft, sind die Befugnisse des ICC vage und allzu flexibel. Der Ermessensspielraum des Gerichtshofes geht weit über eine normale und akzeptable gerichtliche Verantwortlichkeit hinaus und verleiht ihm dadurch weit gehende und nicht akzeptable Interpretationsbefugnisse, die hauptsächlich politischer Natur sind und die Gesetzgebung beeinflussen. Es handelt sich ganz und gar nicht um einen Gerichtshof mit begrenzter Rechtssprechung. Es können in der Folge Verbrechen hinzugefügt werden, die über die im Römischen Statut festgelegten Tatbestände hinausgehen. Die Vertragsparteien des Römischen Statuts müssen sich für diese nachträglich hinzugefügten Verbrechen nur dann verantworten, wenn sie diese ausdrücklich akzeptieren, doch für nicht unterzeichnende Parteien, wie die Vereinigten Staaten, nimmt sich das Statut automatisch bindende Wirkung heraus, wenn es um neu hinzugefügte Verbrechen geht. Es ist weder vernünftig, noch fair, dass solche Verbrechen in höherem Maße für Staaten gelten, die nicht Vertragsparteien des Römischen Statuts sind, als für jene Staaten, die Vertragsparteien sind. Inhalt und Rechtssprechung des ICC mögen besorgniserregend sein, doch die Probleme, die sich aus den beiden Hauptsäulen des Statuts ergeben - dem Gerichtshof und der Anklage - sind es in noch weit höherem Ausmaß. Der ICC passt nicht und kann auch nicht in eine kohärente, internationale "verfassungskonforme" Struktur passen, die klar festlegt, wie Gesetzte gemacht und Recht gesprochen und umgesetzt wird, welches zum Ziel hat, die Freiheit zu schützen und vor der Öffentlichkeit zu bestehen. Es gibt keinen Entwurf für eine solche Struktur und es soll ihn auch nicht geben. Statt dessen sind der Gerichtshof und der Chefankläger im internationalen System "einfach da". Von den Vereinigten Staaten zu verlangen, sich von diesem Vertrag gebunden zu fühlen, mit seinem unakzeptablen Ankläger und der unkontrollierten gerichtlichen Macht, widerspricht eindeutig den amerikanischen Normen der Verfassungsmäßigkeit. Für uns handelt es sich hierbei um ein "makro-konstitutionelles" Thema und nicht um eine enge, technische Auslegungsfrage. Das amerikanische Konzept der Gewaltentrennung reflektiert trotz aller seiner Fehler unseren tief verwurzelten Glauben, dass die Freiheit dann am besten geschützt ist, wenn die diversen, legitim von der Regierung ausgeübten Befugnisse so weit wie möglich in getrennte Bereiche aufgeteilt sind. Auf diese Weise meinten die Gründerväter der Verfassung, eine exzessive Ansammlung von Macht in wenigen Händen verhindern zu können und so der Freiheit des Individuums den größtmöglichen Schutz zu verleihen. Die Verfassungsstrukturen des kontinentalen Europa sind im Großen und Ganzen nicht von dieser Überzeugung geprägt. Sie trennen die Rechtssprechung nicht so gründlich von der Exekutive, ebenso wie ihre parlamentarischen Systeme die Gesetzgebung nicht so streng von der Exekutive trennen. Das ist natürlich Europas gutes Recht und hilft vielleicht zu erklären, warum in Europa weniger Gegenstimmen gegen die Struktur des ICC zu hören sind, der die Funktionen der Anklage und die der Justiz, wie in Europa üblich, eng aneinander schmiedet. (Quelle: The United States and the International Criminal Court,
Rede von John R. Bolton, Under Secretary for Arms Control and International Security/ U.S. Department of State, 14. November 2002) DOKUMENTE und REDEN in DEUTSCHER ÜBERSETZUNG[Die folgenden Informationen sind ausschließlich in englischer Sprache.] REDEN und STELLUNGNAHMEN
DATEN & FAKTEN und PRESSEAUSSENDUNGEN
BERICHTE und DOKUMENTE
WEITERE LINKS
AUSGEWÄHLTE ORGANISATIONEN
e-mail: embassy@usembassy.at |
|