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ÖSTERREICHLänderbericht über Menschenrechtspraktiken - 2008Österreich ist eine parlamentarische Demokratie, in der die verfassungsgemäße Macht zwischen dem allgemein gewählten Präsidenten und dem aus zwei Kammern bestehenden Nationalrat (Parlament) geteilt wird. Präsident und Volksvertreter werden regelmäßig in freien, fairen, mehrparteilichen Wahlen von den rund 8 Millionen österreichischen Staatsbürgern gewählt. Im April 2004 wurde Bundespräsident Heinz Fischer von der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ) für eine sechsjährige Amtszeit gewählt. Die Zivilbehörden hatten im Allgemeinen die Kontrolle über die Sicherheitskräfte. Obwohl die Regierung generell die Menschenrechte der Bürger respektierte, kam es doch in einigen Bereichen zu Problemen. So gab es Berichte über Missbrauchshandlungen von Seiten der Polizei und antisemitische Zwischenfälle, einschließlich körperlicher Übergriffe, Beschädigung von Eigentum, Drohungen durch Briefe, Telefonanrufe, und Internetpostings. Diskriminierende Handlungen auf gesellschaftlicher Ebene gegen Muslime und Mitglieder nicht anerkannter religiöser Gruppen, besonders gegen solche, die als "Sekten" eingestuft werden, wurden verzeichnet. Der Handel mit Frauen und Kindern zum Zweck der Prostitution und Arbeit ist ebenfalls ein Problem geblieben. Es kam auch zu neo-nazistischen, rechtsextremen, und fremdenfeindlichen Zwischenfällen. ACHTUNG DER MENSCHENRECHTE Abschnitt 1: Achtung der persönlichen Integrität, sowie Schutz vor: a. willkürlichem oder rechtswidrigem Entzug des Lebens Es liegen keine Berichte vor, wonach die Regierung oder ihre Bevollmächtigten willkürliche oder ungesetzliche Tötungen vorgenommen haben. b. gewaltsamem Verschwinden Es gab keine Meldungen über politisch motiviertes Verschwinden von Personen. c. Folter und anderen grausamen, unmenschlichen, oder erniedrigenden Behandlungen oder Bestrafungen Die Verfassung verbietet solche Vorgangsweisen; jedoch gab es vereinzelte Meldungen darüber, dass die Polizei Personen geschlagen oder auf andere Weise misshandelt hat. Im Jahr 2007 wurden 1.108 öffentliche Anschuldigungen gegen Mitglieder der Bundespolizei vorgebracht, in 504 dieser Fälle lautete die Anschuldigung auf Misshandlung. Gemäß offiziellen Statistiken, kamen die Behörden in 192 Fällen zu dem Schluß, daß diese Anschuldigungen "gerechtfertigt" oder "teilweise gerechtfertigt" seien; die übrigen wurden zurückgewiesen. In 85 Fällen wurden Disziplinar- oder andere Maßnahmen gegen die jeweiligen Beamten ergriffen. In einem im August erschienenen Bericht äußerte das UN Komitee zur Abschaffung der Rassendiskriminierung seine Besorgnis über vorliegende "Meldungen über polizeiliche Gewaltanwendung gegenüber Personen afrikanischer Herkunft oder Angehörige der Roma Minderheit". Im August berichteten die Medien über zwei Vorkommnisse bei denen der Verdacht auf Misshandlung durch die Polizei bestand. In einem Fall, der sich in Wien ereignet hatte, wurde angegeben, zwei Polizeibeamte hätten einen 45-jährigen aus Serbien stammenden Soziologen geschlagen. Die beiden Beamten wurden am folgenden Tag vom Dienst suspendiert und warteten am Jahresende noch auf ihren Prozeß. Als Reaktion auf die Misshandlungsvorwürfe bestimmte das Innenministerium, daß entsprechende Anschuldigungen in Zukunft innerhalb von 24 Stunden der Staatsanwaltschaft, ebenso wie der Revisionsabteilung und dem Menschenrechtsbeirat des Ministeriums gemeldet werden müssen. Haftbedingungen in Gefängnissen und Haftanstalten Die in Haftanstalten vorherrschenden Bedingungen entsprechen nicht in allen Bereichen den internationalen Standards. Überbelegung war weiterhin ein Problem in einigen Institutionen. Ein im Jahr 2006 erschienener Bericht des Menschenrechtsbeirats der Regierung beschrieb die vorherrschenden Haftbedingungen vor einer Deportation von Personen ausländischer Herkunft als "fragwürdig vom Standpunkt der Menschenrechte" und zeitweilig "nicht den Menschenrechtsstandards entsprechend". Es gab keine Hinweise darauf, daß die Behörden auf diese Anschuldigungen mit Änderungen reagiert hatten. Einige Beobachter kritisierten die Tatsache, dass nicht gewalttätige Straftäter, zum Beispiel Personen, die zur Abschiebung vorgesehen sind, für lange Zeit in Einzelzellen oder in ungeeigneten Einrichtungen untergebracht waren, die nur für eine zeitlich begrenzte Unterbringung vorgesehen sind. Nichtregierungsorganisationen (NGOs) kontrollierten die Gefängnisse auf regelmäßiger Basis. d. willkürlichem Arrest, Gewahrsam Die Verfassung verbietet willkürlichen Arrest und Gewahrsam, und laut vorhandener Information wird dieses Verbot im Allgemeinen von der Regierung respektiert, allerdings schreckt eine strenge Auslegung der Verleumdungsgesetze von der Berichterstattung über polizeilichen Missbrauch ab. Rolle der Polizei und des Sicherheitsapparates Die zivilen Behörden übten im Allgemeinen effektive Kontrolle über die Polizei und Armee aus, und die Regierung verfügt über effektive Maßnahmen, um Missbrauch und Korruption zu bestrafen. Während des Berichtszeitraums gab es keine Berichte über Versäumnisse bei der Verfolgung von Straftätern im Zusammenhang mit den Sicherheitskräften. Einige Fälle von Gewaltausübung seitens der Polizei scheinen einen rassistischen Hintergrund zu haben. Im Jahr 2007 wurde im Österreichkapitel von Amnesty International und von Seiten des UN Sonderberichterstatter über Menschenrechte Manfred Novak erneut kritisiert, daß die Strafen für die vier Polizeibeamten, die im Jahr 2006 wegen Misshandlung von Bakary J., einem Asylsuchenden aus Gambia, verurteilt wurden, zu milde ausgefallen waren. Die Beamten hatten Strafen im Ausmaß von sechs bis acht Monaten Gefängnis erhalten. Novak verlangte die Aufnahme eines gesonderten Paragraphen über Folter in die Strafgesetzordnung um dieses Problem zu lösen. Im März 2007 bestellte die Wiener Polizei, die größte Polizeiorganisation des Landes, einen Koordinator für Menschenrechte, dessen Aufgabe es ist, die Polizeibeamten in Bezug auf die Einhaltung von Menschenrechten zu sensibilisieren. UN Sonderberichterstatter Novak verlangte mehr Trainingsprogramme für Polizisten und größere Unabhängigkeit für den Menschenrechtsbeirat der Regierung. Nichtregierungsorganisationen und andere Gruppen kritisierten die Polizei weiterhin dafür, besoners Minderheiten ins Visir zu nehmen. Von NGOs unterstützte, entsprechende Trainingsmaßnahmen zur Förderung der Sensibilisierung in ethnischen Fragen fanden weiterhin statt. Ein Ausschuß für Menschenrechtsfragen im Innenministerium kontrollierte die Einhaltung der Menschenrechte durch Polizei und Gendarmerie bei der Erfüllung ihrer Pflichten und gab auch dem Innenminister Empfehlungen. Festnahme und Haft Bei Strafsachen ist laut Gesetz eine Verwahrung von bis zu 48 Stunden aus Ermittlungs- oder Untersuchungsgründen gestattet; ein Untersuchungsrichter kann während dieses Zeitraums einem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Ausweitung der Verwahrung stattgeben. Die für eine solche Untersuchungshaft zulässigen Gründe werden per Gesetz definiert, wie auch die Bedingungen für die Stellung einer Kaution. Der Untersuchungsrichter muss die Untersuchungshaft in regelmäßigen Abständen neu bewerten. Der gesetzlich zulässige Zeitrahmen für die Untersuchungshaft beträgt maximal zwei Jahre. Ein geregeltes Kautionssystem ist in Kraft. Die Polizei und die Justizbeamten respektierten diese Gesetze im Allgemeinen in der Praxis. Einige Experten für Menschenrechte und allgemeines Recht kritisierten die Untersuchungshaft für den Tierschutzaktivisten Manfred Balugh im Jahr 2008. Balugh war im September aus der Untersuchungshaft entlassen worden nachdem ein Wiener Berufungsgericht zu dem Schluß gekommen war, daß die Dauer der Untersuchungshaft "in keinem Verhältnis zu den Anschuldigungen" stand. Einige Experten verlangten die Überprüfung eines Paragraphen der österreichischen Strafordnung der ursprünglich darauf abzielte, das Problem geheimer Absprachen zwischen Personen anzugehen, die unter dem Verdacht stehen, an terroristischen Aktivitäten beteiligt zu sein, der aber rechtswidrig auch auf andere Anschuldigungen angewandt worden war, die mit Terrorismus nichts zu tun hatten. Einige Rechtsexperten kritisierten ebenfalls die lange Dauer der Gefängnisstrafe, die gegen Mona S., die Ehefrau des verurteilten Islamisten Mohammed M., verhängt worden war. Im Jahr 2007 war das Paar zu Gefängnisstrafen von vier Jahren (für Mohammed M.), beziehungsweise 22 Monaten (für Mona S.) wegen gegen die Regierung gerichteter terroristischer Drohungen und Veröffentlichung eines Drohvideos im Internet verurteilt worden. Gefangene haben das Recht auf Zugang zu einem Rechtsanwalt. Während mittellose Personen, die im Verdacht stehen, ein Verbrechen begangen zu haben zwar das Recht auf einen Pflichtverteidiger haben, kann dieser jedoch erst nach einer gerichtlichen Verfügung über die Inhaftierung der betreffenden Person, d.h. 96 Stunden nach ihrer Festnahme, zur Verfügung gestellt werden. Nach dem letzten seiner in regelmäßigen Abständen stattfindenden Besuche in Österreich im Jahr 2004 hatte das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher und erniedrigender Behandlung und Strafe (CPT) festgestellt, daß es - abgesehen vom Versuch einiger Anwaltskammern in den Bundesländern, Rechtsbeistand für mittellose Angeklagte zu organisieren - generell nicht genügend an Strafrechtsangelegenheiten interessierte Anwälte gab, daß die finanziellen Arrangements (für die Bereitstellung des Rechtsbeistands) unzureichend waren und daß Anwälte nicht rund um die Uhr verfügbar waren. Das Komitee kam daher zu dem Schluß: "So lange kein effektives System etabliert ist, das kostenlosen Rechtsbeistand für sich in Polizeigewahrsam befindliche mittellose Personen gewährleistet, bleibt das Recht auf Zugang zu einem Anwalt in diesem Stadium in den meisten Fällen ein rein theoretisches." e. Verweigerung eines fairen, öffentlichen Verfahrens Die Verfassung schreibt ein unabhängiges Gerichtswesen vor, und diese Regelung wird im Allgemeinen von der Regierung respektiert. Prozeßverfahren Das Recht auf ein faires Verfahren ist in der Verfassung verankert, und dieses Recht wird im Allgemeinen durch den unabhängigen Gerichtsstand gewährleistet. Das System der Normenkontrolle gewährt umfassende Berufungsmöglichkeiten. Verfahren sind der Öffentlichkeit zugänglich und werden mündlich durchgeführt. Personen die einer Straftat angeklagt sind, gelten als unschuldig bis ihre Schuld bewiesen ist. Angeklagte haben das Recht, beim Prozeß anwesend zu sein. Ebenso haben sie das Recht, Zeugen, die gegen sie aussagen, zu befragen oder in Zweifel zu ziehen und ihrerseits Zeugen und Beweismaterial zu präsentieren. Angeklagte und ihre Anwälte haben Zugang zu in Gewahrsam der Regierung befindlichen Beweisstücken, die für ihren Fall relevant sind. Politische Häftlinge Es lagen keine Meldungen über politische Häftlinge vor. Zivilrechtliche Verfahren und Rechtsmittel Für zivilrechtliche Fragen gibt es eine unabhängige und unparteiische Gerichtsbarkeit, die Berufungsmöglichkeiten vorsieht. Diese Gerichtsbarkeit steht im Falle von Gerichtsverfahren, in denen es um Schadenersatzforderungen bei Menschenrechtsverletzungen geht, zur Verfügung. f. Willkürliche Verletzung der Privatsphäre, Familie, Wohnung, oder Korrespondenz Die Verfassung verbietet solche Maßnahmen, und dieses Verbot wird von der Regierung in der Regel respektiert. Abschnitt 2 Achtung der Bürgerrechte, wie: a. Presse- und Redefreiheit Presse- und Redefreiheit sind in der Verfassung verankert, und diese Freiheiten werden im Allgemeinen von der Regierung respektiert. Die unabhängigen Medien waren aktiv und boten ein breites Meinungsspektrum an, wobei sie nur wenigen Einschränkungen unterworfen waren. Das Gesetz verbietet jede öffentliche Leugnung, Verharmlosung, Billigung oder Rechtfertigung des nationalsozialistischen Genozids oder anderer nationalsozialistischer Verbrechen in gedruckten Publikationen, im Radio oder Fernehen, oder in anderen Medien. Das Strafgesetzbuch untersagt des weiteren die öffentliche Anstiftung zu feindlichen Handlungen, Beleidigungen oder Verachtung gegen eine Kirche oder religiöse Vereinigung, oder öffentliche Anstiftung zu feindlichen Handlungen gegen eine Gruppe aufgrund ihrer Rasse, Nationalität oder ethnischer Zugehörigkeit, sofern solche Anstiftung die öffentliche Ordnung gefährden könnte. Es verbietet weiterhin die Anstiftung, Beleidigung oder Verachtung gegen diese Gruppen, sofern diese die Menschenwürde verletzt. Strenge Verleumdungsgesetze schreckten mitunter von der Berichterstattung über missbräuchliche Praktiken seitens der Regierung ab. Im November 2006 wurde der österreichische Gesetzgeber von der Internationalen Journalistenföderation und ihrer regionalen Vertretung, der Europäischen Journalistenföderation, aufgefordert, seine Verleumdungsgesetze zu überprüfen, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Diffamierungsanschuldigungen von Beamten gegen das Printmedium "Der Standard" verworfen hatte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befand, daß die ursprüngliche Gerichtsentscheidung das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt, welches in der Europäischen Konvention für Menschenrechte - der auch Österreich angehört - festgelegt ist. Freiheit im Internet Der Zugang zum Internet wurde von der Regierung in keiner Weise eingeschränkt und es gab auch keine Berichte, wonach die Regierung Emails oder Internet Chatrooms kontrolliert hätte. Individuen und Gruppen brachten ihre Ansichten auf friedliche Weise im Internet zum Ausdruck, was auch den Austausch von Emails einschloss. Laut Statistiken aus dem Jahr 2008 benutzten 71 Prozent der Bevölkerung im Alter von 16 bis 74 das Internet. Akademische Freiheit und kulturelle Veranstaltungen Die akademische Freiheit oder das Recht, kulturelle Veranstaltungen abzuhalten, wurden von der Regierung in keiner Weise eingeschränkt. b. Versammlungs- und Vereinsfreiheit Die Versammlungs- und Vereinsfreiheit ist in der Verfassung verankert, und wird von der Regierung im Allgemeinen respektiert. c. Religionsfreiheit Die Religionsfreiheit ist in der Verfassung verankert, und wird von der Regierung allgemein respektiert, allerdings klagten einige religiöse Minderheiten, die von vielen als Sekten betrachtet werden darüber, daß sie als "zweitklassig" abgestempelt werden. Religiöse Organisationen werden in drei Kategorien gegliedert: offiziell anerkannte Religionsgesellschaften, religiöse Bekenntnisgemeinschaften, und religiöse Vereine. Zahlreiche religiöse Gruppen, die nicht staatlich anerkannt sind, beschwerten sich, daß das Gesetz den legitimen Anspruch auf Anerkennung effektiv erschwert, und nicht-anerkannte Gruppierungen als "zweitklassig" abgestempelt werden. Im Juli fällte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (ECHR) eine Entscheidung hinsichtlich einer Klage der Zeugen Jehovas aus dem Jahr 2003, die die Gesetzmäßigkeit des vorgeschriebenen Bestehungszeitraums von 10 Jahren als Voraussetzung für die Anerkennung als Religionsgesellschaft anzweifelt. Das ECHR entschied, daß diese Voraussetzung einen Verstoß gegen die Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention hinsichtlich Meinungs- und Gewissensfreiheit, Freiheit der Religionsausübung, sowie Verbot von Diskriminierung und Recht auf faire Anhörung innerhalb eines vernünftigen Zeitrahmens darstellt. Dies war einer von insgesamt sieben Fällen, die dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Zusammenhang mit Österreich und den Zeugen Jehovas vorgelegt wurden. Eine der beiden Parteien die eine Koalitionsregierung in Österreich bilden, die konservative Österreichische Volkspartei (ÖVP), vertrat die Position, daß Parteimitgliedschaft nicht mit einer Mitgliedschaft in nicht staatlich anerkannten religiösen Gruppen, die sie als "Sekten" ansieht (so z. B die Scientologen), vereinbar ist, sofern diese Sekten für ein Menschenbild - eine Einstellung zum oder Vorstellung vom Menschen - stehen, das sich fundamental von dem der Partei unterscheidet, Meinungen vertritt, die mit den ethischen Prinzipien der Partei unvereinbar sind, oder nach der Meinung der ÖVP die grundlegenden Rechte, die in "fortschrittlichen" Rechtsstaaten und offenen Gesellschaften garantiert sind, verwirft. Die Stadt Wien und die niederösterreichische Landesregierung stellte Mittel für ein von einer umstrittenen Nicht-Regierungsorganisation geleitetes Zentrum zur Verfügung, das Sekten und Kulte aktiv bekämpft ("Gesellschaft gegen Sekten und Kultgefahren - GSK"). Die GSK verteilte Informationsmaterial an Schulen und an die Öffentlichkeit, und bot für Personen, die angaben, ihr Leben sei durch Sekten und Kulte negativ beeinträchtigt worden, eine Beratung an. Die Bundesstelle für Sektenfragen in Österreich fungierte als Beratungszentrum für Personen, die Fragen zu Sekten und Kulten hatten. Dem Gesetz nach ist die Bundesstelle unabhängig, aber ihr Leiter untersteht der Kontrolle des Ministers für Gesundheit, Familie und Jugend. Ein Teil der Öffentlichkeit war der Meinung, dass die Bundesstelle für Sektenfragen und ähnliche Stellen auf Bundesebene der gesellschaftlichen Diskriminierung nicht anerkannter religiöser Gruppen Vorschub leisten. Gesellschaftlicher Missbrauch und Diskriminierung Es gab ein gewisses Ausmaß an gesellschaftlicher Diskriminierung von Mitgliedern nicht anerkannter religiöser Gruppen, besonders denen gegenüber, die als "Kulte" oder "Sekten" angesehen werden. Die meisten dieser Gruppen hatten weniger als 100 Mitglieder. Unter den größeren nicht anerkannten Gruppen waren die Kirche der Scientologen und die Vereinigungskirche. Von muslimischer Seite wurden Beschwerden vorgebracht bezüglich Fällen von gesellschaftlicher Diskriminierung und verbaler Belästigungen, einschließlich gelegentlicher Fälle von Diskriminierung muslimischer Frauen, die in der Öffentlichkeit Kopftücher getragen hatten. Es kam in Verlauf des Berichtszeitraums zu einer öffentlichen Debatte hinsichtlich der Errichtung von Moscheen mit Minaretten. Gebietsaufteilungsgesetze in den beiden Provinzen Kärnten und Vorarlberg wurden dahingehend ergänzt, den Bau von Minaretten "die mit dem traditionellen Stadtbild nicht im Einklang stehen" zu erschweren. Ebenfalls gab es eine signifikante öffentliche Opposition hinsichtlich des geplanten Ausbaus eines türkisch-muslimischen Zentrums in Wien. Nach den Wahlen im September besprühten unbekannte Straftäter 90 muslimische Gräber in Traun bei Linz mit jüdischen Symbolen. Von Seiten der Behörden gab es zwar Vermutungen, daß die Straftätern dem rechtsextremen Milieu entstammen und daß dieser Akt des Vandalismus in Zusammenhang mit den Wahlen stand, die Richtigkeit dieser Vermutungen konnten jedoch nicht bestätigt werden. Die jüdische Gemeinde hat ungefähr 7.700 Mitglieder. Während des Berichtszeitraumes verzeichnete das NGO Forum gegen Antisemitismus insgesamt 46 antisemitische Übergriffe, darunter einen Vorfall welcher körperliche Gewalt beinhaltete, und ansonsten Fälle von Beschimpfungen, Schmierereien und Graffiti, Drohbriefe, antisemitische Postings im Internet, Beschädigung von Eigentum, Schmähbriefe und -anrufe. Das Gesetz verbietet jede Form von Neonazismus, Antisemitismus, sowie jegliche Aktivität im Geiste des Nazismus. Es verbietet weiterhin die öffentliche Leugnung, Verharmlosung, Billigung oder Rechtfertigung von nationalsozialistischen Verbrechen, einschließlich des Holocaust. Das Strafgesetzbuch untersagt des weiteren die öffentliche Anstiftung zu feindlichen Handlungen gegen eine Kirche oder religiöse Vereinigung, oder gegen andere Gruppen aufgrund ihrer Rasse, Nationalität oder ethnischer Zugehörigkeit, sofern eine solche Anstiftung die öffentliche Ordnung gefährden oder die Menschenwürde verletzen könnte. Die Regierung achtete auf strenge Vollstreckung dieser Gesetze und stellte speziellen Polizeischutz für Institutionen der jüdischen Gemeinde, wie etwa Schulen und Museen, in Wien und im ganzen Land bereit. Die Religionserziehung in der Schule förderte ebenfalls die Diskussion über den Holocaust, die Grundsätze der verschiedenen Religionen und des Prinzips der allgemeinen Toleranz. Das Unterrichtsministerium führte auch Seminare für Lehrer durch, die speziell auf den Holocaustunterricht ausgerichtet sind. Ein Obmann für Gleichbehandlungsfragen hatte die Aufgabe für die Bekämpfung verschiedener Formen von Diskriminierung am Arbeitsplatz zu sorgen, einschließlich der Diskriminierung aufgrund der Religionszugehörigkeit. Im Jahr 2007 wurden dem Obmann 64 Fälle von Diskriminierung aufgrund von Religionszugehörigkeit vorgetragen. Der Internationale Bericht zur Religionsfreiheit 2008 enthält genauere Details zu diesem Thema: http://www.usembassy.at/de/policy/rel_freedom_rep_austria.htm. d. Bewegungsfreiheit im Land, Flüchtlinge innerhalb der Landesgrenzen, Schutz für Flüchtlinge und Personen ohne Staatsangehörigkeit Das Gesetz sieht das Recht auf Bewegungsfreiheit innerhalb der Landesgrenzen, die Freiheit in andere Länder zu reisen, sowie das Recht auf Emigration und Wiedereinbürgerung vor, und diese Rechte werden im Allgemeinen von der Regierung respektiert. Die Regierung arbeitete mit dem Büro des UN Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) sowie anderen humanitären Organisationen bezüglich Schutz und Hilfestellung für Flüchtlinge, Asylsuchende, staatenlose und andere Personen mit unsicherem Status zusammen. Das Gesetz verbietet erzwungenes Exil und die Regierung hat es in der Praxis nicht angewandt. Schutz von Flüchtlingen Das Gesetz sieht Regelungen zur Gewährung des Asyl- oder Flüchtlingsstatus für Personen vor, die der Definition der UNO Flüchtlingskonvention von 1951 und dem Protokoll von 1967 entsprechen, und die Regierung hat ein System zum Schutz von Flüchtlingen etabliert. In der Praxis bot die Regierung Schutz gegen Zurückweisung an der Grenze und Retournierung von Personen in ein Land, in dem diese mit Verfolgung rechnen müssen. Die Regierung garantierte Flüchtlingsstatus oder Asyl und hält sich auch an das Prinzip sicherer Drittstaaten, welches besagt, daß Asylwerber, die auf dem Weg nach Österreich einen als sicher eingestuften Drittstaat durchreisen, in diesem Staat einen Asylantrag stellen müssen. Die Mitgliedstaaten der EU und andere Unterzeichnerstaaten der Konvention von 1951 werden als sichere Drittstaaten angesehen. Seit 2006 stellten die Behörden dem Berufungsgericht für Asylanträge, dem Unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS), mehr Ressourcen zur Verfügung, um die Bewältigung des großen Rückstaus von unbearbeiteten Fällen zu unterstützen und das Verfahren zu beschleunigen. Ein Bericht des Europarats vom Mai 2007 - nach einem Österreichbesuch von Menschenrechtskommissar Thomas Hammarberg zwecks Situationserfassung - äußerte Besorgnis angesichts der Behandlung von Asylsuchenden im Land. Insbesondere ließ sich der Bericht kritisch über die zunehmende Praxis der Behörden aus, Asylsuchende vor ihrer Abschiebung in ihre Heimatländer in Gewahrsam zu nehmen, sowie über die "allgemeinen Bedingungen" mit denen Asylsuchende konfrontiert waren. Weiterhin kritisierte der Bericht die unzulänglichen rechtlichen Maßnahmen zur Verhinderung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Unmittelbar nachdem die Länder an Österreichs Ostgrenze dem Schengenraum beigetreten waren, kam es zu einem deutlichen Anstieg der Zahl von Asylsuchenden. Die Anzahl der Flüchtlinge im Auffanglager im Süden Wiens steig von 300 auf 700. Hunderte Notbetten wurden aufgestellt um den Zustrom zu bewältigen. Unter den Asylsuchenden befanden sich 250 Tschetschenen, die illegal nach Österreich gekommen waren und bereits in Polen um Asyl angesucht hatten. Sie wurden mit Hilfe des EURODAC Systems zum Vergleich der Fingerabdrücke von Asylbewerbern und illegalen Einwanderern identifiziert und gemäß der Dubliner Konvention zurückgeschickt. Im Juli wurde ein neuer Bundesasylgerichtshof mit einem umfangreichen Mitarbeiterstab eingerichtet, um den unabhängigen Bundesasylsenat zu ersetzen. Asylsuchende, deren Antrag abgelehnt wurde, haben nunmehr nicht mehr das Recht, beim Obersten Verwaltungsgericht zu berufen, allerdings können sie sich an den Bundesverfassungsgericht wenden, wenn ein Verdacht auf Bruch der Europäischen Konvention für Menschenrechte und Individuelle Freiheit besteht. Im Juni bestätigte das Bundesverfassungsgericht das Recht der Behörden, Asylsuchende in Gewahrsam zu nehmen, sofern Indizien dafür vorlagen, daß Österreich nicht das Land war, das gemäß der Dubliner Konvention für die Behandlung ihrer Asylanträge zuständig war. Die Problematik von langwierigen Bearbeitungsverfahren und wiederholten Berufungen wurde im September durch den vielbeachteten "Fall Arigona" verdeutlicht. Arigona, eine 15-jährige Kosovo-Albanerin, versteckte sich vor den Behörden und drohte damit, Selbstmord zu begehen, nachdem ihr Vater und vier Geschwister, die in Österreich gelebt hatten und seit 2002 um Asyl angesucht hatten, in enger Absprache mit den Vereinten Nationen in den Kosovo zurückgeschickt worden waren. Während des Jahres gewährte die Regierung Personen, die gemäß der Konvention von 1951 oder dem Protokoll von 1967 nicht als Flüchtlinge eingestuft werden, keinen temporären Schutz. Im Zeitraum von 2005 bis 2007, nach der Einführung von strengeren Auflagen für Festnahme und Ausweisung, ging die Anzahl der Asylanträge um mehr als 50 Prozent von 22,461 im Jahr 2005 auf 11,879 im Jahr 2007 zurück. Dieser Trend setzte sich 2008 fort: In den ersten sechs Monaten des Jahres, wurden insgesamt 5.344 Asylanträge gestellt - um 6,4 Prozent weniger als während des gleichen Zeitraums im Jahr davor. Während dieses Zeitraums kamen die meisten Erstanstragsteller aus Serbien (580), gefolgt von Moldawien (540), Rußland (477), Nigeria (341) und der Türkei (258). Abschnitt 3: Achtung der politischen Rechte: Das Recht der Bürger, ihre Volksvertreter zu wechseln Das Recht der Bürger, ihre Volksvertreter auf friedliche Weise zu wechseln, ist gesetzlich verankert, und wird von den Bürgern durch regelmäßige, freie, faire Wahlen mit allgemeiner Wahlberechtigung ausgeübt. Wahlen und politische Beteiligung Österreich hielt im September 2008 Nationalratswahlen ab; es liegen keine Berichte über ernsthaften Missbrauch oder sonstige Unregelmäßigkeiten vor. Die politischen Parteien konnten frei und ohne Einmischung von außen agieren. Das Parlament besteht aus Nationalrat (vom Volk gewählt) und Bundesrat (dessen Zusammensetzung von den konstituierenden Bundesländern bestimmt wird). Im 183 Abgeordnete umfassenden Nationalrat waren 52 Frauen, und der 62 Mitglieder umfassende Bundesrat hatte 16 weibliche Abgeordnete. Von den 14 Mitgliedern des Regierungskabinetts waren 5 Frauen. Ethnische Minderheiten schienen auf nationaler Ebene relativ wenig repräsentiert zu sein. Nach den Nationalratswahlen am 28. September 2008 zog eine muslimische Abgeordnete für die Grünen ins Parlament ein. Korruption in der Regierung und Transparenz Das Gesetz sieht im Falle von behördlicher Korruption gesetzliche Strafen vor und die Regierung setzte die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen im Allgemeinen effektiv um. Im Februar erhob der ehemalige Chef des Bundeskriminalamtes Herwig Haidinger öffentlich Vorwürfe gegen hochrangige Beamte des Innenministeriums wegen korrupter Praktiken. Die Liste der Vorwürfe beinhaltete die Verwendung von vertraulichen Informationen über einen Bankenskandal für politische Zwecke, Anweisungen an Polizeibeamte, gegen einen Anwalt Informationen zu sammeln, der einen aus dem Kosovo stammenden Asylantragsteller gegen Deportation verteidigte, missbräuchliche Verwendung öffentlicher Gelder in einer Wiener Sexbar sowie Anweisungen zur Vertuschung eines Falles von Trunkenheit am Steuer. Eine ad-hoc Untersuchung durch ein parlamentarisches Gremium ergab keine Indizien, die Haidingers Vorwürfe erhärtet oder bestätigt hätten. Haidinger wurde im November vom Dienst suspendiert. In der Zwischenzeit klagte Haidinger in zwei Fällen vor Gericht - im einen Fall gegen seine Suspendierung, und im anderen gegen die ÖVP (die Partei, die den Innenminister stellte) wegen der Vorwürfe, die im Zusammenhang mit der parlamentarischen Untersuchung gegen ihn erhoben wurden. Das Gesetz schreibt vor, daß Beamte ihre Finanzen offenlegen müssen. Die Gerichte sind für Korruptionsfälle zuständig. Parlamentarische Komitees überwachen die ethischen Richtlinien für gewählte Funktionäre. Die Verfassung sieht vor, daß die Öffentlichkeit vollen Zugang zu staatlichen Informationen hat, und die Regierung respektierte die entsprechende Bestimmung im Allgemeinen. Die Behörden können solchen Zugang nur verweigern, wenn dadurch substantielle Datenschutzrechte verletzt würden oder wenn die nationalen Sicherheitsinteressen dadurch betroffen wären. Antragsteller können gegen die Weigerung, Informationen zugänglich zu machen, vor dem Verwaltungsgericht Einspruch erheben. Abschnitt 4: Der Umgang der Regierung mit Untersuchungen angeblicher Menschenrechtsverletzungen durch internationale oder Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) Eine Reihe inländischer und internationaler Menschenrechtsorganisationen war bei der Untersuchung von angeblichen Menschenrechtsverletzungen tätig, deren Ergebnisse anschließend veröffentlicht wurden. Die Behörden waren bis zu einem gewissen Grad kooperativ und hatten Verständnis für deren Standpunkte, doch äußerten einige Gruppen Unzufriedenheit mit den Informationen, die die Behörden als Antwort auf spezifische Beschwerden lieferten. Im Fall des 95-jährigen Milivoj Asner, eines ehemaligen hochrangigen Polizeibeamten in Ostkroatien, der von den kroatischen Behörden aufgrund von Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt worden war, gab es im Laufe des Jahres neue Entwicklungen. Asner, der angeblich für die Verfolgung und Deportation in Konzentrationslager von hunderttausenden Serben, Juden, und Roma persönlich verantwortlich war, lebt in Österreich. Kroatien hatte seine Auslieferung verlangt, doch ergab die Untersuchung durch einen österreichischen psychiatrischen Gutachter, daß Asner nicht verhandlungsfähig sei und daraufhin lehnten die österreichischen Behörden den Auslieferungsantrag ab. Als Reaktion auf die Berufung gegen diesen Entscheid durch Kroatien beauftragte die Staatsanwaltschaft einen schweizer Gutachter, Asner erneut zu untersuchen. Dieser lehnte den Auftrag ab und das Gericht verlangte daraufhin die Untersuchung durch einen deutschen Gutachter. In der Zwischenzeit haben die serbischen Behörden eine strafrechtliche Untersuchung gegen Asner eingeleitet. Abschnitt 5: Diskriminierung, Misshandlung durch die Gesellschaft, Menschenhandel Das Gesetz bietet Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Behinderung, Sprache oder sozialem Status. Diese Schutzbestimmungen werden von der Regierung im Allgemeinen in der Praxis effektiv umgesetzt, allerdings gibt es weiterhin Probleme mit Gewalt gegen Frauen, Kindesmisshandlung, Menschenhandel und Diskriminierung aufgrund von rassischer Herkunft. Frauen Das Gesetz sieht vor, daß Gewalt gegen Frauen, einschließlich Vergewaltigung durch den Ehepartner, mit bis zu 15 Jahren Gefängnis bestraft werden kann. Die Regierung achtete im Allgemeinen auf die Umsetzung dieses Gesetzes. Es gab Probleme mit Gewalt gegen Frauen, einschließlich Misshandlung durch den Partner. Das Frauenministerium schätzte, daß 10 Prozent der erwachsenen Frauen im Land im Laufe ihres Lebens Gewalt in einer Beziehung erfahren haben, doch nur von weniger als 10 Prozent der misshandelten Frauen wurde tatsächlich Anzeige erstattet. Laut Gesetz kann die Polizei gewalttätige Familienmitglieder für bis zu 3 Monate der Wohnung verweisen. Im Jahr 2007 wurde in 6.347 Fällen eine Verfügung verhängt, die es gewalttätigen Familienmitgliedern verbot, in die Familienwohnung zurückzukehren. Die Regierung sponserte privat finanzierte Interventionszentren und Notrufe für Opfer häuslicher Gewalt. Die Zentren boten den Opfern Sicherheit, stellten das Ausmaß der Bedrohung fest, die von den Tätern ausgeht, half den Opfern dabei, Pläne zu entwickeln, den Missbrauch zu stoppen, und bot ihnen Rechtsberatung und andere soziale Dienstleistungen an. Die meisten Beobachter waren der Meinung, daß diese Zentren generell insofern effektiv waren, als daß sie den Opfern Schutz vor Missbrauch boten. Allerdings kritisierte das UNO Komitee für die Beseitigung der Diskriminierung der Frauen (CEDAW) im September 2007 die Regierung dafür, daß sie unzureichende Maßnahmen zum Schutz von Frauen ergriffen hatte. Dabei wurden zwei Fälle aus den Jahren 2002 und 2003 vorgebracht, in denen Frauen getötet worden waren nachdem sie eine Beschwerde bei der Polizei vorgebracht hatten. Als Reaktion darauf kündigte Justizministerin Maria Berger Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Frauen vor Gewalt an, einschließlich zusätzlicher Ausbildungsmaßnahmen für das Personal in den Bereichen Strafvollzug und Justiz. Prostitution ist in Österreich zwar legal, der Frauenhandel zum Zwecke der Prostitution ist jedoch illegal und stellte ein Problem dar. Die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Prostitution sehen vor, daß Prostituierte verpflichtet sind, sich registrieren zu lassen, sich regelmäßigen medizinischen Untersuchungen zu unterziehen, und Steuern zu zahlen. Sexuelle Belästigung ist gesetzlich verboten, und die Regierung setzt dieses Verbot in der Praxis um. Von den 3.090 Fällen, die den für Gleichbehandlung zuständigen Volksanwälten im Jahr 2007 vorgelegt wurden, waren 389 Fälle Beschwerden über sexuelle Belästigung. Das Arbeitsgericht kann Arbeitgeber zu Entschädigungszahlungen für Opfer sexueller Belästigung verurteilen. Je nach Beurteilung des jeweiligen Falles durch den Gleichbehandlungsausschuß sieht das Gesetz vor, daß einem Opfer mindestens 700 Euro (980 US Dollar) an finanzieller Entschädigung zustehen. Frauen genießen die gleichen Rechte wie Männer und ein Gleichbehandlungsausschuß sowie ein Gleichbehandlungsbeauftragter überwachen die Einhaltung der Gesetze, welche die Gleichbehandlung von Männern und Frauen vorschreiben. Allerdings verdienten Frauen nur 83 Prozent dessen, womit Männer für die gleiche Arbeit entlohnt wurden. Außerdem gab es mehr Frauen in Teilzeitstellen oder befristeten Beschäftigungsverhältnissen als Männer, und Frauen machten einen überdurchschnittlich hohen Prozentsatz der Langzeitarbeitslosen aus. Obwohl die österreichischen Arbeitsgesetze die Gleichbehandlung von Frauen im öffentlichen Dienst vorschreiben, waren Frauen dort weiterhin unterrepräsentiert. Um diese Ungleichheit zu verbessern, sieht das Gesetz vor, dass in Bereichen des öffentlichen Dienstes, in denen Frauen weniger als 40 Prozent der Beschäftigten ausmachen - darunter auch die Polizei - weibliche Bewerber vor Männern mit gleichwertigen Qualifikationen eingestellt werden müssen. Allerdings sind keine Strafen vorgesehen, wenn die 40 Prozent-Schwelle nicht erreicht wird. Weibliche Angestellte in der Privatwirtschaft können gegebenenfalls das Gleichbehandlungsgesetz anrufen, das die Diskriminierung von Frauen verbietet. Der Gleichbehandlungsausschuß kann den Arbeitgeber zu Entschädigungszahlungen von bis zu vier Monatsgehältern verurteilen, wenn Frauen aufgrund ihres Geschlechts bei Beförderungen diskriminiert werden. Der Ausschuss kann auch Kompensation für Frauen fordern, die eine Stelle trotz gleichwertiger Qualifikationen nicht erhalten. Kinder Der Schutz der Rechte von Kindern ist gesetzlich verankert und die Regierung trat für die Rechte und das Wohlergehen von Kindern ein. Jede Landesregierung, sowie das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz haben Volksanwälte für Kinder und Jugendliche, deren Hauptaufgabe es ist, Beschwerden über die Verletzung von Kinderrechten nachzugehen. Der Volksanwalt bietet Kindern, Jugendlichen und Eltern freie Rechtsberatung in einer ganzen Reihe von Problembereichen an, einschließlich Kindesmissbrauch, Sorgerecht und häuslicher Gewalt. Kindesmissbrauch ist weiterhin ein Problem und die Regierung hat ihre Bemühungen verschärft, dem Missbrauch auf die Spur zu kommen und Täter zu belangen. Das Ministerium für Soziales, Generationen und Konsumentenschutz schätzte, dass 90 Prozent aller Fälle von Kindesmissbrauch sich innerhalb der Familie ereigneten oder von nahen Verwandten der Familie oder engen Freunden begangen wurden. Die Strafverfolgungsbehörden verzeichneten eine gestiegene Bereitschaft, Missbrauchsfälle zu melden. Ihren Angaben zufolge werden landesweit jährlich etwa 20.000 Fälle von Missbrauch gemeldet. Der Menschenhandel mit Kindern war während des Berichtszeitraumes weiterhin ein Problem. Es gab einzelne Verdachtsfälle von Kinderheirat, besonders in den muslimischen Gemeinden und unter Roma. Allerdings konnten diese Fälle nicht belegt werden. Einige männliche Einwanderer waren in ihren Heimatländern Ehen mit Mädchen im Teenageralter eingegangen und hatten diese dann nach Österreich mitgebracht. Dem Strafgesetzbuch nach ist Sexualverkehr zwischen einem Erwachsenen und einem Kind unter 14 Jahren mit bis zu 10 Jahren Haft zu bestrafen; im Fall einer Schwangerschaft des Opfers kann die Strafe bis zu 15 Jahre betragen. Im Jahr 2006 meldete das Innenministerium 1.209 Fälle von Kindesmisshandlungen, die meisten in Zusammenhang mit Unzucht mit Minderjährigen. Im gleichen Jahr gab es nach Berichten des Justizministeriums in 570 Fällen eine Verurteilung. Das Gesetz sieht auch strenge Regelungen für den Besitz von, den Handel mit, und den privaten Konsum von Kinderpornographie vor. Der Austausch pornographischer Videos mit Kindern ist illegal. Eine von der Polizei durchgeführte Kampagne gegen Kinderpornographie im Internet, die vom Herbst 2006 bis zum August 2007 dauerte, betraf ungefähr 5.000 Verdächtige in 106 Ländern. Die Kampagne, die den Namen "Operation Bestrafung" trug, begann mit Anschuldigungen gegen einen deutschen Internetbetreiber. Die verdächtigten Personen in Österreich waren unter anderem ein Arzt, ein Fußballtrainer und ein Lehrer. Ein Beamter des Bundeskriminalamtes, der verdächtigt wurde, sich kinderpornographisches Material auf seinen persönlichen Computer heruntergeladen zu haben, wurde vom Dienst suspendiert. Menschenhandel Das Gesetz verbietet den Menschenhandel, es gab allerdings Berichte, wonach Menschenhandel in Österreich und mit österreichischer Beteiligung stattgefunden hat. Frauenhandel zum Zweck der Prostitution und Haushaltshilfe fand ebenso statt wie Menschenhandel mit Kindern zum Zweck des Bettelns, Stehlens oder möglicherweise zur sexuellen Ausbeutung. Österreich galt sowohl als Durchreise-, als auch als Zielland für Frauen, die aus Rumänien, der Ukraine, Moldawien, den Balkanländern, und in geringerem Ausmaß aus der Tschechischen Republik, der Slowakei, Ungarn, Weißrussland und Afrika ins Land geschmuggelt wurden. Die Opfer wurden von Österreich aus weiter nach Spanien, Italien, Frankreich und in andere EU Staaten gehandelt. Es lagen Berichte vor, wonach Kinder, die der Gruppe der Roma angehören, aus Bulgarien und Rumänien nach Österreich verschleppt worden sind, obwohl die Anzahl der berichteten Fälle seit 2006 entscheidend zurückgegangen ist, was auf die verstärkte Kooperation der österreichischen Behörden mit den Behörden in Rumänien und Bulgarien zurückzuführen ist. Im Zuge dieser Zusammenarbeit wurden Krisenzentren für Kinder, die Opfer von Menschenhandel geworden waren, eingrichtet. Frauen wurden hauptsächlich zum Zweck der Prostitution nach Österreich und in andere europäische Länder verschleppt. Auch Frauen aus Asien und Lateinamerika wurden zum Zweck der Haushaltsarbeit nach Österreich gehandelt. Wien hatte die größte Anzahl von Fällen von Menschenhandel aufzuweisen, obwohl Menschenhandel auch ein Problem in anderen urbanen Zentren wie Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck darstellte. Die NGO "Lateinamerikanische Frauen in Österreich - eine Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels" (LEFOE-IBF) berichtete, daß sie 2006 insgesamt 108 Opfern von Menschenhandel Hilfe geleistet hatte, im Vergleich zu 151 im Jahr 2005. Unter den Menschenhändlern waren österreichische Staatsbürger, die meist mit den lizensierten Bordellen in Verbindung standen, und ausländische Staatsbürger, die meist mit Bordellen ohne Lizenz zusammenarbeiten. Polizeilichen Schätzungen zufolge wurde ein großer Teil des Menschenhandels von organisierten Verbrecherringen osteuropäischer Herkunft kontrolliert, einschließlich solcher aus Rußland. Die Polizei ist auch darüber informiert, daß Kooperation zwischen österreichischen Staatsbürgern und ausländischen Staatsbürgern beim Transfer von ausländischen Prostituierten durch das Land existiert. Die meisten gehandelten Frauen wurden mit dem Versprechen nach Österreich gebracht, als ungelernte Arbeitskräfte unterzukommen, beispielsweise als Kindermädchen oder als Kellnerin. Nach ihrer Ankunft wurden sie zur Prostitution genötigt oder gezwungen. Auch wurden Fälle gemeldet, in denen Frauen zwar mit dem Vorsatz nach Österreich kamen, als Prostituierte zu arbeiten, dann aber Polizeiberichten zufolge in sklavenähnlichen Abhängigkeitsverhältnissen gehalten wurden. Die meisten Opfer hielten sich illegal im Land auf, und hatten Angst, den Behörden gemeldet und ausgewiesen zu werden. Die Frauenhändler nahmen meist die Dokumente der Opfer an sich, auch ihre Pässe, um die Kontrolle über sie zu behalten. Opfer von Menschenhändlern berichteten, daß sie Drohungen und körperlicher Gewalt ausgesetzt waren. Ein wesentlicher Faktor, der die Zusammenarbeit mit den Opfern behinderte, war die Angst vor Vergeltungsmaßnahmen, sowohl in Österreich als auch im Ursprungsland der Opfer. Das Gesetz sieht die strafrechtliche Verfolgung von Menschenhändlern vor und regelt dabei die folgenden Bereiche: Menschenhandel zum Zweck der Prostitution, wobei der Zweck der Einreise verschwiegen, oder diese mit Gewalt erzwungen wird und Menschenhandel zum Zweck der Sklaverei. Die Gesetze, die die Ausbeutung von Arbeitskräften und die Ausbeutung von ausländischen Personen verbieten, werden auch gegen Menschenhändler angewendet. Menschenhandel wird mit bis zu 10 Jahren Haft bestraft. Im Jahr 2007 wurden 81 Fälle von Menschenhandel gemeldet, es gab 220 Verdächtige und 87 Verurteilungen. Der Menschenhandel zum Zweck der Sklaverei wird mit 10 bis 20 Jahren Haft geahndet. Das dem Innenministerium unterstehende Bundeskriminalamt ist für die Bekämpfung von Menschenhandel zuständig. Kontakte zu entsprechenden Behörden in den Ursprungsländern der Opfer erleichterten die Verfolgung von Personen, die des Menschenhandels verdächtigt wurden. Während des Berichtszeitraumes gab es keine Berichte wonach die Regierung Personen ausgeliefert hat, die in anderen Ländern wegen Menschenhandels gesucht werden. Opfern von Menschenhandel wurde generell aus humanitären Gründen die Aufenthaltserlaubnis erteilt. Für Opfer gab es die Möglichkeit, langfristig weiterhin im Land zu bleiben, wenn sie die Kriterien für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung erfüllen. LEOFE-IBF bot Opfern von Menschenhandel sichere Unterkünfte und weitere Hilfe an. Die Internationale Organisation für Migration (IOM) versucht, Opfern nach der Rückkehr in ihre Heimat Kontakt mit dortigen NGOs zu ermöglichen. Mit der finanziellen Unterstützung des Innenministeriums betreibt LEOFE-IBF auch weiterhin eine Interventionsstelle in Wien, die eine Reihe von Hilfestellungen für weibliche Opfer anbietet, wie psychologische, rechtliche, und gesundheitliche Betreuung und Hilfe, Notunterkünfte, und Deutschkurse. Auch in anderen Städten werden NGOs, die solche Hilfe anbieten, von den Regierungen auf Landes- und Bundesebene finanziert. Die Regierung arbeitete bei der Durchführung von Präventivprogrammen in der gesamten Region mit internationalen Organisationen zusammen. Die Regierung finanzierte Forschungsarbeiten im Bereich Menschenhandel, während NGOs Broschüren gegen den Menschenhandel produzierten und Workshops für die Exekutive, sowie internationale Konferenzen zum Thema organisierten, die mit privater Unterstützung finanziert wurden. Der Jahresbericht über Menschenhandel des amerikanischen Außenministeriums ist auf http://www.state.gov/g/tip verfügbar. Personen mit Behinderungen Das Gesetz schützt Personen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen vor Diskriminierung auf dem Wohn-, Bildungs-, und Arbeitsmarkt und sieht vor, dass sie Zugang zu Gesundheitsleistungen und anderen staatlichen Dienstleistungen haben. Die Umsetzung dieser Bestimmungen durch die Regierung war nicht immer gewährleistet. Es lagen aber keine Berichte über gesellschaftliche Diskriminierung gegen Personen mit Behinderungen vor. Das Gesetz schreibt vor, daß Personen mit körperlichen Behinderungen der Zugang zu öffentlichen Gebäuden ermöglicht werden muss; jedoch führten niedrige Strafen bei Nichterfüllung dieser Auflagen, sowie ihre ungenügende Durchsetzung dazu, dass zahlreiche öffentliche Gebäude für Personen mit Behinderungen nicht zugänglich sind. Das Gesetz sieht vor, daß erwachsene Personen mit geistigen Behinderungen zwangsweise sterilisiert werden dürfen, wenn im Falle einer Schwangerschaft Lebensgefahr droht. Solche unfreiwilligen Sterilisationen wurden in den letzten Jahren aber nicht durchgeführt. Das Gesetz verbietet die Sterilisierung Minderjähriger. Die Regierung finanzierte eine breite Palette von Programmen für Personen mit Behinderungen, einschließlich der Bestimmungen bezüglich Transport und Hilfestellung bei der Integration von Schulkindern mit Behinderungen in reguläre Schulklassen und Hilfestellung sowie bei der Integration von Angestellten mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt. Nationale/rassische/ethnische Minderheiten Im Jahr 2007 berichtete das Innenministerium über 240 neonazistische, rechtsextreme und fremdenfeindliche Zwischenfälle. Die Regierung zeigte sich weiterhin besorgt über die Betätigung von extrem rechtsgerichteten Skinheads und neonazistischen Gruppen, von denen viele Verbindungen zu Organisationen in andern Ländern haben. 2007 verzeichnete die österreichische NGO ZARA (Zivilcourage und Anti-Rassismus Arbeit) 831 Fälle von angeblicher Diskriminierung von Angehörigen verschiedener ethnischer und rassischer Gruppen. Der im August veröffentlichte Bericht des UN Komittees zur Abschaffung der Rassendiskriminierung enthielt 20 an die Regierung gerichtete Kritikpunkte und Empfehlungen hinsichtlich des Problems der Diskriminierung. Besonderes Augenmerk war hierbei auf Minderheiten, Migranten und Asylsuchende gerichtet. Laut Berichten von Menschenrechtsorganisationen waren Roma auf dem Wohn- und Arbeitsmarkt Diskriminierung ausgesetzt. Allerdings hat sich die Situation der Gemeinschaft der Roma, die aus über 6.200 einheimischen und 15.000 bis 20.000 nicht-einheimischen Roma besteht, laut dem Vorsitzenden der Österreichischen Kulturellen Vereinigung der Roma im Laufe der letzten Jahre deutlich verbessert. Regierungsprogramme, besonders die Finanzierung von Nachhilfeunterricht, haben den schulpflichtigen Kindern der Roma ermöglicht, aus einer Schule für Kinder mit "speziellen Bedürfnissen" in eine reguläre Schule zu wechseln. Auch initiierte die Regierung in den letzten Jahren Programme mit dem Ziel, das Leiden der Roma während des Holocaust zu dokumentieren und die den Roma angehörenden Opfer des Holocaust zu entschädigen. NGOs beklagten, dass in Österreich lebende Afrikaner in der Öffentlichkeit beschimpft würden. In einigen Fällen waren Schwarzafrikaner mit dem Stigma belegt worden, sie seien am Drogenhandel und anderen illegalen Aktivitäten beteiligt. Das Gesetz erkennt folgende nationale Minderheiten an: Kroaten, Tschechen, Ungarn, Roma, Slowaken, und Slowenen, und legt fest, das jede Gemeinde, in der mindestens 25 Prozent der Bevölkerung einer dieser Gruppen angehört, zweisprachige Ortstafeln, Bildung, Medien, und Zugang zu den Bundesmitteln für diese nationalen Minderheiten bereitstellen muss. Dieses Gesetz betrifft 148 Gemeinden. Bis zum Jahresende war die Entscheidung der Regierung bezüglich der Umsetzung des Verfassungsgerichtsbeschlusses von 2001 noch ausständig, demzufolge diese Norm gesenkt werden sollte. Die vollständige Anerkennung der slowenischen Minderheit ist weiterhin ein Problem. So weigerte sich beispielsweise der Landeshauptmann von Kärnten, die Rechtsprechung übergeordneter Gerichte umzusetzen, wonach der slowenischen Minderheit bestimmte Rechte zuerkannt worden waren. Die Regierung führte weiterhin bestimmte Trainingsprogramme durch, die zum Ziel hatten, die kuturelle Sensibilität von Polizeibemten zu schärfen. Das Innenministerium erneuerte eine Vereinbarung mit der Anti-Defamationsliga, wonach Polizeibeamte in den Bereichen kulturelle Sensibilität, religiöse Toleranz und Akzeptanz von Minderheiten geschult werden sollen. Andere Arten von Missbrauch und Diskriminierung durch die Gesellschaft Es bestehen in einem gewissen Ausmaß Vorurteile gegen Homosexuelle und Lesbierinnen; allerdings lagen keine Berichte vor, wonach Personen basierend auf ihrer sexuellen Orientierung oder einer möglichen Infektion mit HIV/AIDS Gewalt von Seiten der Gesellschaft ausgesetzt waren. Abschnitt 6: Rechte der Arbeiter a. Koalitionsrecht Das Gesetz gesteht Arbeitern das Recht zu, ohne vorherige Genehmigung oder übertriebene Auflagen Vereinigungen zu bilden und ihnen beizutreten und die Arbeiter üben dieses Recht in der Praxis aus. Es gab keine Fälle in denen Arbeiter davon abgehalten wurden, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Geschätzte 36 Prozent der arbeitenden Bevölkerung waren in neun nationalen Gewerkschaften unter der Schirmherrschaft des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) organisiert. Das Gesetz sieht ein Streikrecht nicht explizit vor, allerdings wird dieses Recht in der Praxis respektiert. Das Gesetz verbietet Vergeltungsmaßnahmen gegen Streikende und die Regierung setzte dieses Gesetz auch in der Praxis um. b. Organisationsfreiheit und das Recht auf kollektive Verhandlungen Das Gesetz erlaubt den Gewerkschaften, ihre Aktivitäten ohne Einschränkung zu verfolgen und die Regierung schützte dieses Recht in der Praxis. Das Recht auf kollektive Verhandlungen wird gesetzlich geschützt und frei praktiziert. Ungefähr 80 Prozent der Beschäftigten arbeiten zu in Kollektivverträgen festgelegten Bedingungen. Der ÖGB ist allein verantwortlich für die Aushandlung von Kollektivverträgen. Es lagen keine Berichte über Diskriminierung gegen Gewerkschaften oder andere Formen von Einmischung seitens des Arbeitgebers in Gewerkschaftsangelegenheiten vor. c. Verbot der Zwangsarbeit Zwangsarbeit, unter anderem von Kindern, ist gesetzlich verboten; es lagen allerdings Berichte vor über Menschenhandel mit Frauen zwecks sexueller Ausbeutung und Arbeit in privaten Haushalten und ebenso mit Kindern, die zwecks Betteln und möglicherweise sexueller Ausbeutung ins Land gebracht wurden. d. Verbot von Kinderarbeit und Mindestarbeitsalter Es gibt eine Reihe von Gesetzen und Beschlüssen, die Kinder vor Ausbeutung auf dem Arbeitsmarkt schützen und die Zwangsarbeit von Kindern verbieten, und die Regierung setzte diese Gesetze und Beschlüsse in der Regel effektiv um. Das rechtliche Mindestarbeitsalter beträgt 15 Jahre. Die Einhaltung dieser Regelung wird vom Arbeitsinspektorat des Sozialministeriums überwacht. Es gab Berichte über Menschenhandel mit Kindern zum Zweck des Bettelns und möglicherweise der sexuellen Ausbeutung. e. Faire Arbeitsbedingungen Anstelle eines gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohns werden die Mindestlöhne für verschiedene Arbeitsplatzkategorien in den einzelnen Industriezweigen von Kollektivverträgen geregelt. Der gängige inoffizielle Mindestlohn liegt zwischen 12.000 und 14.000 Euro (zwischen 16.800 und 19.600 US Dollar) pro Jahr, und ermöglicht einem Arbeiter mit Familie einen vernünftigen Lebensstandard. Etwa 10.000 bis 20.000 Arbeiter hatten Löhne, die unter diesem Niveau lagen. Das Gesetz zur Reglung der Arbeitszeit begrenzt die normale Arbeitszeit auf 8 Stunden pro Tag, und auf bis zu 40 Stunden in der Woche. Der normale Arbeitstag kann allerdings bis auf 10 Stunden pro Tag ausgeweitet werden solange die maximale Wochenarbeitszeit nicht überschritten wird. Gesetzliche Bestimmungen regeln die Freizeit am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen. Zwischen zwei Arbeitstagen muss eine mindestens 11-stündige Pause liegen. Die Behörden setzten diese Bestimmungen effektiv um. Ausländische Arbeitnehmer machten etwa 13 Prozent der Beschäftigten des Landes aus. Die aufgelisteten Standards werden für alle Gruppen in gleichem Umfang umgesetzt. Das Gesetz begrenzt Überstunden auf 5 Stunden pro Woche und zusätzlich bis zu 60 Stunden pro Jahr, allerdings wurden diese Gesetze und Bestimmungen von den Behörden nicht effektiv umgesetzt und einige Arbeitgeber überschritten die gesetzlich festgelegten Grenzen und zwangen Beschäftigte zu mehr Überstunden. Ausgehandelte Kollektivverträge können höhere Begrenzungen enthalten. Das Arbeitsinspektorat überwacht die Umsetzung der gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen bezüglich Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer. Diese haben die Möglichkeit, anonyme Beschwerden beim Arbeitsinspektorat einzubringen, welches dann im Namen des Arbeitnehmers eine Klage gegen den Arbeitgeber einreichen kann. Von dieser Option wird in der Praxis jedoch selten Gebrauch gemacht, da sich betroffene Arbeiter meist an die Arbeiterkammern wenden, die dann in ihrem Namen eine Klage einreichen. Das Arbeitsgesetz gibt Arbeitern das Recht, im Falle einer ernsthaften und unmittelbaren Gefährdung von Leben und Gesundheit die Arbeit einzustellen, ohne daß Arbeitsplatz oder Karriere dadurch gefährdet sind. Diese Regelung wird von der Regierung in der Praxis effektiv umgesetzt. e-mail: embassy@usembassy.at |
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