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Nichteinwanderungsvisa


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ANTRAG AUF EIN NICHTEINWANDERUNGSVISUM:
Erforderliche Unterlagen


FÜR EINEN VISUMSANTRAG MÜSSEN SIE FOLGENDES EINREICHEN:

ACHTUNG:
Für Visumantragsteller/innen, welche zum vereinbarten Antragstermin nicht das elektronische Formular und/oder das entsprechende Foto vorlegen, wird es erforderlich sein, einen neuen Antragstermin bei der Visa Hotline zu vereinbaren.

  • ein vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular DS-156;

  • Bitte beachten Sie, dass alle Antragsteller/innen das elektronische Visumantragsformular (DS-156) verwenden müssen.
    Das Formular muss am PC ausgefüllt und danach ausgedruckt werden.
    Für Visumantragsteller/innen, welche zum vereinbarten Antragstermin nicht das elektronische Formular und/oder das entsprechende Foto vorlegen, wird es erforderlich sein, einen neuen Antragstermin bei der Visa Hotline zu vereinbaren.
  • ein vollständig ausgefülltes Formular Zusätzlicher Antrag auf ein Nichteinwanderungsvisum DS-157 (siehe Formulare), wenn Sie ein männlicher Antragsteller zwischen 16 und 45 Jahren sind;

  • ein vollständig ausgefülltes Formular Informationen über Kontaktpersonen und den beruflichen Hintergrund von Antragstellern eines Nichteinwanderungsvisums DS-158 (siehe Formulare), wenn Sie um ein F- (Student/in), J- (Austauschbesucher/in) oder M- (Nichtuniversitäre/r Student/in, Schüler/in) Visum ansuchen;

  • einen gültigen Pass; für österreichische Staatsbürger/innen mindestens gültig für die Dauer Ihres geplanten Aufenthalts in den Vereinigten Staaten. Scheinen mehr als eine Person im Pass auf, wird für jede Person, die in die Vereinigten Staaten reist, ein gesonderter Visumsantrag benötigt;

  • ein aktuelles Passfoto pro Antragsteller/in, auch für Kinder (siehe Fotoinstruktionen);

  • die originale Zahlungsbestätigung mit dem Originalstempel der Bank oder einen anderen Originalnachweis der Bezahlung der Visums-Bearbeitungsgebühr; per 8. September 2009 beträgt die neue Visumantragsgebühr Euro 91.70 ($131).

  • ein adressiertes und frankiertes Rückkuvert (siehe Wie erhalte ich meinen Pass mit dem Visum zurück?);

  • die Aufenthaltserlaubnis für Österreich, wenn Sie nicht Staatsbürger/in Österreichs oder eines EU-Landes sind;
  • I-20, ausgestellt vom Institut in den U.S.A., wenn Sie um ein F- oder M-Visum ansuchen;
  • DS-2019, ausgestellt von einer designierten Bürge-Organisation, wenn Sie um ein J-Visum ansuchen.

ANTRAG AUF EIN NICHTEINWANDERUNGSVISUM/BEARBEITUNGSGEBÜHR

ZUR BEACHTUNG FÜR ANTRAGSTELLER/INNEN AUSSERHALB ÖSTERREICHS: Antragstellern/innen, die nicht in Österreich wohnhaft sind, wird nahegelegt, die Antragsgebühr zu sparen und ihren Antrag bei der Amerikanischen Botschaft oder dem Amerikanischen Konsulat in jenem Land zu stellen, in dem sie sich aufhalten. Im Allgemeinen werden für Antragsteller/innen, die nicht österreichische Staatsbürger/innen oder in Österreich wohnhafte Personen sind, von dieser Konsularabteilung in den seltensten Fällen Visa ausgestellt.

E-mail: ConsulateVienna@state.gov (Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail eine Faxnummer oder Postanschrift an.)

Datenschutz und Haftungsausschluss

e-mail: embassy@usembassy.at






























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