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ANTRAG AUF EIN NICHTEINWANDERUNGSVISUM/
BEARBEITUNGSGEBÜHR
Alle Antragsteller/innen müssen die Antragsgebühr entrichten, unabhängig von ihrem Alter. Ausgenommen sind Diplomaten/innen, unabhängig davon, welches Visum sie beantragen, sowie ähnlich gestellte offizielle Vertreter/innen auf offiziellen Dienstreisen. Zahlscheine sind bei der Konsularabteilung der Amerikanischen Botschaft erhältlich und sollten zur Entrichtung der Gebühr bei der Bank der Wahl des/der Antragstellers/in verwendet werden. Die Zahlung kann nicht rückerstattet werden, unabhängig davon, ob dem Antrag stattgegeben wird oder nicht. Selbst wenn der Antrag nach der Zahlung niemals eingereicht wird, kann die Zahlung nicht rückerstattet werden. Sollten im Zusammenhang mit der Ausstellung eines Visums weitere Gebühren anfallen, so sind diese nach Ausstellung des Visums direkt im Büro der Konsularabteilung der Amerikanischen Botschaft zu entrichten.
Bitte zahlen Sie die Visums-Bearbeitungsgebühr bei jeder beliebigen Bank oder Post zugunsten:
Bank Austria-Creditanstalt
Bankleitzahl 12000
Kontonummer 0327 06699 01
Name des Empfängers: USDO (Symbol 8769)
Per 1. April 2008 beträgt die neue Visumantragsgebühr Euro 89.08 (= offizielle Umwechslungsrate für US $131). Die Gebühr muss in Euro bei einer örtlichen Bank oder Post bezahlt werden.
ZUR BEACHTUNG FÜR ANTRAGSTELLER/innen AUSSERHALB ÖSTERREICHS: Antragstellern/innen, die nicht in Österreich wohnhaft sind, wird nahegelegt, die Antragsgebühr zu sparen und ihren Antrag bei der Amerikanischen Botschaft oder dem Amerikanischen Konsulat in jenem Land zu stellen, wo sie ihren Wohnsitz haben. Im Allgemeinen werden für Antragsteller/innen, die nicht österreichische Staatsbürger/innen oder in Österreich wohnhafte Personen sind, von dieser Konsularabteilung in den seltensten Fällen Visa ausgestellt.
E-mail: ConsulateVienna@state.gov
(Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail eine Faxnummer oder Postanschrift an.)
Datenschutz und Haftungsausschluss
e-mail: embassy@usembassy.at
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