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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Antrags- und Ausstellungsgebühren

Ich habe meinen Visumsantrag zurückgezogen. Kann ich mein Geld rückerstattet bekommen?

Nein. Die Antragsgebühr ist nicht rückerstattbar. Sie ist jedoch ab dem Einzahlungstag für die Dauer eines Jahres gültig. Wenn Sie innerhalb dieses Jahres einen Visumsantrag stellen, brauchen Sie die Gebühr nicht nochmals zu bezahlen.
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Ich habe die Antragsgebühr bezahlt, jedoch entschieden, doch keinen Antrag zu stellen. Kann ich mein Geld rückerstattet bekommen?

Sobald Sie das Geld eingezahlt haben, kann es nicht mehr rückerstattet werden, selbst wenn Sie daraufhin - aus welchem Grund auch immer - entscheiden, nicht um ein Visum anzusuchen.
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Mein Antrag wurde abgelehnt. Warum bekomme ich mein Geld nicht zurück?

Die von Ihnen bezahlte Gebühr ist eine Antragsgebühr. Jede/r Antragsteller/in auf ein Visum für die Vereinigten Staaten, egal, an welchem Ort, muss diese Gebühr entrichten, die die Kosten der Beurteilung Ihres Antrags deckt. Wie auf dem Antragsformular vermerkt, kann die Gebühr nicht rückerstattet werden, unabhängig davon, ob Sie ein Visum ausgestellt bekommen oder nicht. Wenn Ihr Antrag unter Paragraph 214(b) abgelehnt wurde und Sie entscheiden, nochmals um ein Visum anzusuchen, entweder an dieser Botschaft, oder anderswo, müssen Sie die Antragsgebühr erneut entrichten.
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Ich habe vor der Antragstellung die Gebühr bei einer Bank eingezahlt. Warum wird eine zusätzliche Gebühr von mir verlangt?

Alle Visumsantragsteller/innen müssen eine Antragsgebühr entrichten, die eingehoben wird, um die Bearbeitungskosten des Visumsantrags zu decken. Staatsangehörige gewisser Länder müssen jedoch eine Ausstellungsgebühr bezahlen, damit ihnen das Visum ausgestellt wird. Die Gebühren sind wechselseitig und entsprechen den Gebühren, die von der Regierung des Landes des/der Antragstellers/in für ähnliche Dienstleistungen für eine/n Staatsbürger/in der U.S.A. eingehoben werden.
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Wie bezahle ich die Ausstellungsgebühr?

Die Ausstellungsgebühr sollte bar an der Kassa der Konsularabteilung entrichtet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Ausstellungsgebühr NICHT wie die Bearbeitungsgebühr im Voraus zu bezahlen ist. Um festzustellen, ob Sie aufgrund Ihrer Staatsangehörigkeit eine wechselseitige Ausstellungsgebühr entrichten müssen, sehen Sie bitte in der Tabelle unter http://travel.state.gov/visa/reciprocity/index.htm nach.
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Kann ich Antrags- und Ausstellungsgebühr gemeinsam entrichten?

Nein. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Gebühren. Die Antragsgebühr ist im Voraus zu bezahlen, während die Ausstellungsgebühr bar an der Kassa der Konsularabteilung zu bezahlen ist.
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Warum ist meine Ausstellungsgebühr höher/geringer als die meiner/s Bekannten?

Ausstellungsgebühren basieren auf Gegenseitigkeit und entsprechen den Gebühren, die von der Regierung des Landes des/r Antragstellers/in für ähnliche Dienstleistungen für eine/n Staatsbürger/in der U.S.A. eingehoben werden. Verschiedene Regierungen verlangen verschiedene Gebühren, und dies schlägt sich in der Ausstellungsgebühr nieder, die wir Sie ersuchen zu bezahlen.
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Laut Gebührenplan ist die Gültigkeitsdauer für das Visum drei Monate. Ich reise jedoch während der nächsten drei Monate nicht in die U.S.A. Was soll ich tun?

Sie sollten Ihren Visumsantrag bis zu einem Datum aufschieben, das näher bei Ihrem geplanten Abreisedatum liegt.
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Was ist zu tun, wenn das Visum nicht meine gesamte Aufenthaltsdauer in den Vereinigten Staaten abdeckt?

Die Gültigkeitsdauer eines Visums bezieht sich nur auf den Zeitraum, innerhalb dessen Sie in die Vereinigten Staaten reisen und um Einreise ansuchen dürfen; sie legt nicht fest, wie lange Sie sich im Land aufhalten dürfen. Dies ist Angelegenheit des U.S. Department of Homeland Security an der Grenze. Zum Seitenanfang

Was bedeutet Einzeleinreise/eine Einreise?

Das Visum ist für eine Reise in die Vereinigten Staaten gültig. Falls Sie weitere Besuche in der Zukunft planen, müssen Sie erneut um ein Visum ansuchen.
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E-mail: ConsulateVienna@state.gov (Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail eine Faxnummer oder Postanschrift an.)

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e-mail: embassy@usembassy.at






























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