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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Wann ist mein Visum fertig?

Die Bearbeitungszeit für Anträge beträgt normalerweise 2 Tage vom Datum des Einlangens an. Während der sehr geschäftigen Weihnachts- und Sommersaisonen jedoch kann die Bearbeitungszeit bis zu vier Tagen betragen. Eine längere Bearbeitungsdauer kann auch in den folgenden Situationen erforderlich sein: (1) wenn der/die Antragsteller/in nicht alle erforderlichen Bestandteile des Antrags eingereicht hat; (2) wenn die Botschaft vom/von der Antragsteller/in zusätzliche Informationen benötigt; und (3): wenn die Botschaft zusätzliche Sicherheitsüberprüfungen durchführen muss.

Wir empfehlen Personen, die eine Reise in die Vereinigten Staaten planen, ihren Antrag mit ausreichender Vorlaufzeit zu stellen. Antragsteller/innen werden gebeten, die Botschaft nicht vor Ablauf der vollen Bearbeitungszeit nur für Fragen nach dem Status ihres Antrags anzurufen. Wir legen Antragstellern/innen auch nahe, keine Flugtickets zu kaufen oder nicht rückerstattbare Reisearrangements zu treffen, bis sie ihr Visum tatsächlich erhalten haben. Visumsantragsteller/innen sollten niemals davon ausgehen, dass ihr Antrag automatisch bewilligt wird.
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Ist ein Visum eine Einreisegarantie in die Vereinigten Staaten?

Nein. Ein gültiges Visum erlaubt Ihnen, bei Ankunft am Flughafen (oder einer anderen Grenzübertrittsstelle) in den U.S.A. um Einreise in die Vereinigten Staaten anzusuchen. Das U.S. Department of Homeland Security (DHS) trifft die endgültige Entscheidung darüber, ob Sie in die Vereinigten Staaten einreisen dürfen oder nicht.
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Mein Visum hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Bedeutet dies, dass ich mich 10 Jahre lang in den Vereinigten Staaten aufhalten kann?


Nein. Das U.S. Department of Homeland Security entscheidet am Flughafen, wie lange Sie sich während eines Besuches in den Vereinigten Staaten aufhalten dürfen. Die Gültigkeitsdauer des Visums steht für die Zeitdauer, während der Sie um Einreise in die Vereinigten Staaten zu privaten oder geschäftlichen Zwecken ansuchen können.
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Wie lange ist ein Visum gültig?

Sie können Ihr Visum zur Einreise in die Vereinigten Staaten bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums verwenden. Das Ende der Gültigkeit ist unter "expiration" oder "expiry" rechts auf dem Visum vermerkt.
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Mein Reisepass ist nicht für weitere sechs Monate gültig - kann ich reisen?

Ist der/die Inhaber/in des Passes Österreicher/in, wird auf das Erfordernis, dass ein Reisepass für länger als sechs Monate ab der Abreise des/der Inhabers/in aus den Vereinigten Staaten gültig sein muss, verzichtet. In diesem Fall muss Ihr Pass nur während Ihrer Aufenthaltsdauer in den Vereinigten Staaten gültig sein. Wenn Sie unter dem Visa Waiver Program ohne Visum reisen und Ihr Pass nicht für 90 Tage gültig ist, können Sie in die Vereinigten Staaten einreisen und sich dort bis zu dem Datum, an dem Ihr Reisepass abläuft, aufhalten.
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Ich habe ein Visum in meinem alten Reisepass. Kann ich es einfach in den neuen PASS übertragen?

Es ist nicht möglich, ein Visum von einem Pass in einen anderen zu übertragen ohne einen neuen Visumsantrag zu stellen. Bitte beachten Sie, dass die Botschaft keine „unbegrenzten“ Visa mehr ausstellt. Wenn Sie ein neues Visum ausgestellt bekommen, gilt es für maximal zehn Jahre.
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Mein Reisepass, der ein Visum enthält, ist abgelaufen. Ich habe einen neuen Pass - brauche ich ein neues Visum?

Wenn der Reisepass, in dem sich Ihr Visum befindet, abgelaufen ist, kann das Visum im alten Pass noch verwendet werden, vorausgesetzt, dass Sie einen gültigen Pass derselben Nationalität bei sich haben. Bitte beachten Sie: Wenn die Passbehörde beim Ungültigmachen Ihres alten Passes die Ecken Ihres Passes abgeschnitten oder ihn gelocht und dabei das Visum irgendwie beschädigt hat, gilt dieses Visum nicht mehr und kann für die Reise in die Vereinigten Staaten nicht verwendet werden.
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Mein Reisepass läuft bald ab - brauche ich einen neuen Pass oder ein neues Visum?

In den gesetzlichen Bestimmungen betreffend Visa ist zwar festgelegt, dass ein Reisepass für die Dauer von zumindest sechs Monaten über das Datum der Abreise des/der Passinhabers/in aus den Vereinigten Staaten hinaus gültig sein muss, doch haben die Vereinigten Staaten ein Abkommen mit zahlreichen Ländern (darunter auch Österreich), demgemäß die Gültigkeit eines Reisepasses automatisch sechs Monate über das Ablaufdatum des Passes hinaus verlängert wird. Demzufolge muss ein österreichischer Pass nur für die Aufenthaltsdauer des/der Passinhabers/in in den Vereinigten Staaten gültig sein. Wenn Sie visafrei reisen und Ihr Pass 90 Tage oder weniger gültig ist, dürfen Sie sich nur bis zum Ablaufdatum Ihres Reisepasses in den Vereinigten Staaten aufhalten.
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Wie lange kann ich in den Vereinigten Staaten bleiben?

Die Gültigkeitsdauer eines Visums bezieht sich nur auf die Zeitspanne, während der der Visumsinhaber in die Vereinigten Staaten reisen und an der Grenze um Einreise ansuchen kann. Sie bestimmt nicht die Aufenthaltsdauer. Dies ist eine Angelegenheit, die von den Einwanderungsbehörden der U.S.A. an der Grenze entschieden wird. Wenn Sie, während Sie sich in den Vereinigten Staaten aufhalten, feststellen, dass Sie länger bleiben müssen als die ursprünglich bewilligte Zeitspanne, müssen Sie das nächstgelegene Büro des U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) kontaktieren und um eine Verlängerung Ihres Aufenthalts ansuchen. Ausschließlich USCIS ist für diese Angelegenheiten zuständig. Es ist nicht möglich, Ihren Aufenthalt zu verlängern, wenn Sie im Rahmen des Visa Waiver Program visafrei eingereist sind.
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Ich habe ein Visum - brauche ich auch ein Rückreiseticket?

Wenn Sie Inhaber/in eines Visums jeglicher Klassifizierung sind, einschließlich eines B-1/B-2-Visums, benötigen Sie kein Rückreiseticket; Sie können mit einem einfachen Ticket in die Vereinigten Staaten einreisen. Alle Reisenden sollten auf Aufforderung eines/einer Beamten/Beamtin der Vereinigten Staaten nachweisen können, dass sie über ausreichende Mittel verfügen, um ihren Besuch zu finanzieren und dass sie, ausgenommen Inhaber/innen von H- und L-Visa, einen Wohnsitz außerhalb der Vereinigten Staaten haben, zu dem sie beabsichtigen, nach ihrem Aufenthalt in den U.S.A. wieder zurückzukehren. Beispiele für solche Nachweise sind u.a.: Reiseschecks, Rückreisetickets, eine Kopie eines aktuellen Kontoauszugs Ihrer Bank, Briefe der Eltern, in denen steht, dass die Eltern Sie unterstützen werden, ein aktueller Beschäftigungsnachweis oder der Nachweis einer Immatrikulation an einer akademischen Institution.
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Ich habe in den Vereinigten Staaten ein Feriendomizil - wie lange kann ich dort bleiben?

Wenn Sie unter dem Visa Waiver Program visafrei in die Vereinigten Staaten reisen, dürfen Sie bis zu 90 Tagen bleiben. Diese Zeitspanne kann nicht verlängert werden. Wenn Sie mit einem Besuchervisum (B-2-Visum) in die U.S.A. reisen, wird Ihre erlaubte Aufenthaltsdauer vom U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) an der Grenzübertrittsstelle bestimmt. Zu Beginn kann ein Aufenthalt von sechs Monaten gewährt werden, der dann nach Entscheidung vom USCIS um weitere sechs Monate verlängert werden kann. Für solche Angelegenheiten ist ausschließlich U.S. Customs & Border Protection zuständig.
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Ich bin gerade aus den Vereinigten Staaten zurückgekehrt und habe bemerkt, dass ich mein Formular I-94 (normalerweise ein grünes Formular, das in den Pass eingeheftet ist) vor der Abreise nicht abgegeben habe. Was soll ich tun?


Wenn Sie mit einer kommerziellen Flug- oder Schifffahrtslinie ausreisen, kann Ihre Abreise aus den U.S.A. unabhängig festgestellt werden und es ist nicht nötig, etwas zu unternehmen. Es kann jedoch hilfreich sein, wenn Sie Ihre Bordkarte (von der Ausreise aus den U.S.A.) behalten – sollten Sie diese noch haben – , da diese die Einreise in die U.S.A. beschleunigen kann.

Sollten Sie versäumt haben, Ihren “I-94 Departure Record” abzugeben, senden Sie diesen bitte – zusammen mit Unterlagen, die Ihre Ausreise aus den U.S.A. bestätigen - an folgende Adresse:

DHS - CBP SBU
1084 South Laurel Road
London, KY 40744

Senden Sie den “I-94 Departure Record” oder begleitende Unterlagen bitte nicht an die U.S. Konsularabteilung oder U.S. Botschaft, auch nicht an ein Büro der Einreisebehörde in den Vereinigten Staaten oder jede andere Adresse (ausser der oben genannten). Nur unter dieser Adresse können wir die nötigen Änderungen Ihrer CBP Daten durchführen, um mögliche Probleme in der Zukunft zu verhindern. Das Büro in London, Kentucky beantwortet keine Briefe, erwarten Sie daher bitte nicht eine Rückbestätigung Ihrer Sendung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der: U.S. Customs & Border Protection.
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Darf ich während meines Aufenthalts in den U.S.A. ein Fahrzeug lenken?

Inhaber/innen eines österreichischen Führerscheins können für kurze Zeit in den Vereinigten Staaten auf Basis ihres gültigen österreichischen Führerscheins ein Fahrzeug lenken. (Die genaue Dauer hängt vom einzelnen Bundesstaat ab.) Wenn Sie ein Auto mieten, kann es sein, dass manche Autovermieter darauf bestehen, einen internationalen Führerschein vorgewiesen zu bekommen.
Bitte kontaktieren Sie einen der beiden österreichischen Automobil-Clubs:
ÖAMTC oder ARBÖ

Personen, die vorübergehend wohnhaft werden, müssen sich bei der zuständigen bundesstaatlichen Behörde nach Ankunft am Zielort einen Führerschein besorgen. Die Botschaft hat keine Informationen bezüglich der Gesetze der einzelnen Bundesstaaten betreffend Anforderungen für die Ausstellung von Führerscheinen.

Weitere Informationen über den Erwerb eines amerikanischen Führerscheins finden Sie unter: http://www.dmv-department-of-motor-vehicles.com.
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Darf ich ein Haustier in die U.S.A. mitnehmen?

Für Hunde oder Katzen, die direkt von Österreich in die Vereinigten Staaten reisen, gibt es keine speziellen Unterlagen- oder Impferfordernisse. Ein Gesundheitszeugnis („Health Certificate“) Ihres/Ihrer Tierarztes/Tierärztin wird empfohlen. Sprechen Sie vor Ihrer Abreise auf jeden Fall mit Ihrer Fluglinie. Für weitere Informationen dürfen wir Sie unter http://www.aphis.usda.gov an das U.S. Department of Agriculture verweisen. Bitte beachten Sie: Für Hawaii könnten andere Gesetze gelten, siehe: http://www.hawaiiag.org.
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Ich bin Student und brauche dringend ein Visum.

Wenn Sie dringend abreisen müssen und keinen Termin bekommen, wenden Sie sich, bitte, an die Visa Hotline (Tel.: 0900-510300) und weisen Sie darauf hin, dass Sie um ein Studentenvisum ansuchen.
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Kann ich mit meinem F-1 oder M-1 Studentenvisum oder J-1 Visum für Austauschbesucher in die U.S.A. einreisen, bevor das Schul- bzw. Austauschprogramm beginnt?

Gemäß den Richtlinien des U.S. Department of Homeland Security dürfen Inhaber/innen von F-, M- und J-Nichteinwanderungsvisa nicht früher als 30 Tage oder darunter vor Beginn oder Startdatum ihres Programms in die Vereinigten Staaten einreisen, das auf ihrem Formular I-20 (für F- oder M-Visa) oder DS-2019 (für J-Visa) aufscheint. Bitte beachten Sie dieses Datum genau, wenn Sie Ihre Reisepläne für die U.S.A. machen.
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Ich habe mein Formular I-20 oder DS-2019 noch nicht erhalten, doch mein Unterricht beginnt in wenigen Tagen. Es sieht nicht so aus, als würde ich mein I-20/DS-2019 Formular vor meiner geplanten Abreise aus Österreich noch erhalten. Was soll ich tun?

Bitte beachten Sie, dass Studenten/innen ihre Studien an Lehrinstitutionen in den U.S.A. nicht mehr beginnen dürfen, während sie auf eine Entscheidung über den Antrag auf Statusänderung warten. Studenten/innen, die ihre Formulare I-20 oder DS-2019 noch nicht erhalten haben, müssen einfach warten, bis alle Dokumente von ihrer Lehranstalt vorliegen, einschließlich eines Briefes der Lehranstalt, der festhält, dass der/die Student/in den Unterricht mit Verspätung aufnehmen darf, und dann um ein reguläres F -1, M-1 or J-1-Visum ansuchen. Sobald Sie ihr Visum beantragt haben, werden wir alles versuchen, Ihnen das Visum rechtzeitig auszustellen, sodass Sie Ihren geplanten Unterrichtsbeginn einhalten können.
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Kann ich nach dem Abschluss meines Studien- bzw. Austauschprogramms einen Urlaub machen?

Wenn Sie ein F-1-Visum haben, dürfen Sie sich bis zu 60 Tage nach Beendigung Ihrer Studien in den Vereinigten Staaten aufhalten; wenn Sie ein M-1-Visum haben, dürfen Sie bis zu 30 Tagen bleiben, oder insgesamt ein Jahr von Ihrem Einreisedatum an gerechnet, wobei der kürzere Zeitraum gilt. Inhaber/innen eines J-1-Visums dürfen bis zu 30 Tagen bleiben. Wenn Sie länger bleiben möchten, müssen Sie bei jenem Büro des U.S. Department of Homeland Security, das für Ihren Aufenthaltsort zuständig ist, um Statusanpassung von F-1/M-1/J-1 zu B-2 ansuchen.
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Ich habe in den U.S.A. studiert und werde in Kürze in die U.S.A. reisen, um mein einjähriges freiwilliges praktisches Training („Optional Practical Training“) nach den Studien zu beginnen oder wiederaufzunehmen. Ich habe vom U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) eine Arbeitsbewilligungskarte („Employment Authorization Card“) erhalten. Benötige ich trotzdem ein Studentenvisum, um das „Optional Practical Training“ anzutreten?

Ja. Wenn Ihr ursprüngliches Studentenvisum abgelaufen ist, benötigen Sie ein neues Studentenvisum, um in die U.S.A. einzureisen und Ihr Optional Practical Training zu beginnen oder wieder aufzunehmen, selbst wenn das U.S. Department of Homeland Security Ihnen bereits eine Arbeitsbewilligungskarte ausgestellt hat.
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Ich weiß, dass die Visumantragsgebühr per 15. Juni 2009 Euro 99.56 beträgt. Kann es sein, dass ich bei der Ausstellung des Visums noch eine weitere Gebühr entrichten muss?

Ja. Die Vereinigten Staaten heben von Staatsbürgern/innen bestimmter Länder zusätzlich zur Antragsgebühr eine Visumsausstellungsgebühr ein. Diese Gebühr muss, wenn Sie Bürger/in eines solchen Landes sind, bezahlt werden, bevor das Visum ausgestellt werden kann. Die Gebühr ist bar (US $ oder Euro) in der Konsularabteilung zu bezahlen. Der Grund dafür besteht darin, dass jene Länder amerikanischen Staatsbürgern/innen auch zusätzliche Gebühren verrechnen. Um festzustellen, ob Sie aufgrund Ihrer Staatsangehörigkeit eine wechselseitige Ausstellungsgebühr entrichten müssen, sehen Sie bitte in der Tabelle unter http://travel.state.gov/visa/reciprocity/index.htm nach.
Per 15. Juni 2009 beträgt die neue Visumantragsgebühr Euro 99.56 ($131).

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Ich habe um ein Visum angesucht, doch mein Antrag wurde abgelehnt. Kann ich mein Geld zurückbekommen?

Die Antragsgebühr deckt die Kosten für Bearbeitung und Sicherheitsüberprüfungen und kann daher nicht rückerstattet werden.
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Brauche ich irgendwelche Impfungen?

Für eine temporäre Reise in die Vereinigten Staaten sind keine Impfungen mehr erforderlich. Wenn Sie jedoch beabsichtigen, zu studieren oder zu arbeiten, sollten Sie die Lehrinstitution oder den/die zukünftige/n Arbeitgeber/in kontaktieren, da spezifische Erfordernisse bestehen könnten.
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Was soll ich bezüglich Krankenversicherung unternehmen?

Besucher/innen und vorübergehend wohnhafte Personen müssen für die Kosten ihrer medizinischen Versorgung selbst aufkommen. Es ist daher ratsam, eine Krankenversicherung abzuschließen. Temporäre Besucher/innen der Vereinigten Staaten können eine Unfalls- und Krankenversicherung abschließen, bevor sie aus Österreich abreisen. Die meisten hier ansässigen Versicherungsvertreter/innen sowie zahlreiche Reisebüros können einen solchen Versicherungsschutz bei Versicherungsanstalten in Österreich arrangieren. Personen, die planen, für unbestimmte Zeit oder auf Dauer in den Vereinigten Staaten zu bleiben, können nach der Ankunft in den U.S.A. eine Krankenversicherung abschließen. Dies ist in manchen Fällen über eine/n Arbeitgeber/in möglich, da viele Firmen für ihre Angestellten eine Gruppenversicherung eingehen.
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Kann ich meine Medikamente in die Vereinigten Staaten mitnehmen?

Wenn Sie Medikamente einnehmen, die Substanzen oder Narkotika enthalten, die zur Abhängigkeit führen können (z.B. Hustensäfte, harntreibende Mittel, Herzmittel, Tranquilizer, Schlaftabletten, Beruhigungsmittel, Stimulantien, etc.), sollten Sie: alle Medikamente und ähnliche Produkte ordentlich identifizieren lassen; nur solche Mengen mit sich führen, die üblicherweise für eine Person mit einem gesundheitlichen Problem, das derlei Medikamente erfordert, notwendig sind; entweder ein Rezept oder ein schriftliches Gutachten Ihres/Ihrer persönlichen Arztes/Ärztin mit sich tragen, das bestätigt, dass das Medikament unter Aufsicht eines/einer Arztes/Ärztin genommen wird und für Ihr persönliches Wohlbefinden während der Reise notwendig ist.
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E-mail: ConsulateVienna@state.gov (Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail eine Faxnummer oder Postanschrift an.)

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