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Einwanderungsvisa


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V-VISA - VISAWERBER DER ZWEITEN
PRÄFERENZKATEGORIE BASIEREND
AUF FAMILIÄREM STATUS

(V VISAS - FAMILY-BASED SECOND
PREFERENCE VISA APPLICANTS)

Formular DS-156 | Formular DS-3052 | Formular I-134


Das V-Visum der Kategorie Nichteinwanderungsvisa wurde geschaffen, um Familien zu vereinigen, die während der Wartezeit auf die vollständige Bearbeitung ihrer Anträge auf Einwanderungsvisa der zweiten Präferenzkategorie basierend auf Verwandtschaft (F2A) getrennt sind. Es ist dabei irrelevant, ob dieses Verfahren durch Statusanpassung in den U.S.A. oder durch die Erteilung eines Einwanderungsvisums im Ausland abgeschlossen wird. Das V-Visum erlaubt dem Inhaber die Ein- und Ausreise und das Wohnrecht in den Vereinigten Staaten, bis er berechtigt ist, um ein Einwanderungsvisum oder um Statusanpassung anzusuchen.

Ehepartner und Kinder unter 21 Jahren von Ausländern mit gesetzmäßigen Dauerwohnrecht (Lawful Permanent Residents) können einen Antrag auf ein V-Visum stellen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Ausländer mit Dauerwohnrecht (LPR) hat für den Ehepartner am oder vor dem 21. Dezember 2000 ein Gesuch (petition) um ein Einwanderungsvisum eingereicht und
  • der Ehepartner oder das Kind wartet bereits drei Jahre lang seit dem Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs und wurde noch nicht zu einem Einwanderungsvisumsinterview eingeladen.


  • SCHRITT EINS: All jene, die die Kriterien zum Stellen eines Visumsantrags erfüllen, werden davon vom National Visa Center (NVC) in New Hampshire schriftlich in Kenntnis gesetzt und erhalten dabei das Formular DS-3052. Die Abteilung für Einwanderungsvisa dieser Botschaft bearbeitet Anträge auf V-Visa für österreichische Staatsbürger und in Österreich ansässige Personen, wenn sie als die diplomatische Vertretung designiert wurde, die den Antrag auf ein Einwanderungsvisum des jeweiligen Antragstellers bearbeiten wird.

    SCHRITT ZWEI: Sobald der Antragsteller davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass er die Kriterien zur Antragstellung auf ein V-Visum erfüllt, muss er persönlich bei der Abteilung für Einwanderungsvisa in Wien erscheinen und eine Kopie des vom National Visa Center gesandten Benachrichtigungsschreibens sowie, so vorhanden, das Formular I-797 (Notice of Action) mitbringen. Verfügt der Antragsteller über alle für den Visumsantrag benötigten Dokumente, die der Dokumenten-Checkliste zu entnehmen sind, sollte er diese Liste unterschrieben der Abteilung für Einwanderungsvisa zukommen zu lassen. Nach der Abwicklung aller nötigen administrativen Schritte setzt die Abteilung für Einwanderungsvisa die Termine für die ärztliche Untersuchung und das formelle Visumsinterview fest. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt vier bis sechs Wochen. Antragsteller auf ein V-Visum müssen die Antragsgebühr für Nicht-Einwanderungsvisa entrichten, die zur Zeit US$ 131 oder den entsprechenden Betrag in der Landeswährung beträgt.

    Zur Beachtung: In der Folge der Terroranschläge des 11. September auf New York, Washington, D.C. und Pennsylvania wurden für Antragsteller bestimmter Nationalitäten besondere Bearbeitungsauflagen eingeführt. Diese Auflagen können zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung des Visumsantrags führen. Es wird jedoch jede Anstrengung unternommen, dass alle Visumsanträge so rasch wie möglich - im Einklang mit allen notwendigen Sicherheitsbelangen - bearbeitet werden.

    SCHRITT DREI: Wenn der Konsularbeamte entscheidet, dass die Kriterien für das Ausstellen eines Visums erfüllt sind, wird das Visum am Tag des Interviews ausgestellt. Das Visum ist für gewöhnlich für die Dauer von zehn Jahren gültig und erlaubt dem Inhaber die Ein- und Ausreise in die und aus den Vereinigten Staaten. Kinder erhalten Visa für die Dauer von zehn Jahren oder bis zum Tag vor ihrem 21. Geburtstag, was immer die kürzere Zeitspanne davon ist.

    SCHRITT VIER: Der Beamte der Border and Transportation Security (BTS) am Einreiseflughafen erteilt dem Inhaber eines V-Visums die Aufenthaltsdauer von zwei Jahren. Nach zwei Jahren ist es dem Inhaber des V-Visums gestattet, eine Verlängerung des Aufenthaltes zu beantragen, sofern es noch keine Visumsnummer zu seiner Verwendung gibt. Steht diese Nummer bereits zur Verfügung, so kann der Antragsteller die Statusanpassung oder ein Einwanderungsvisum im Ausland beantragen. Ein Kind kann V-Visumstatus erhalten solange es unter 21 Jahre alt ist. Vollendet das Kind das 21. Lebensjahr vor der Ausstellung eines Einwanderungsvisums, verliert es seine Berechtigung auf den V-Visumstatus. Befindet sich das Kind in den Vereinigten Staaten, kontaktieren Sie für weitere Informationen das Büro des Department of Homeland Security/U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS).

    ARBEITEN IN DEN U.S.A. IM V-STATUS: Inhabern von V-Visa ist es gestattet, sobald sie in den Vereinigten Staaten sind, um eine Arbeitsbewilligung anzusuchen. Sie werden ersucht, für weitere Informationen nach der Ankunft in den Vereinigten Staaten das nächstgelegene Büro des USCIS zu kontaktieren.

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