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ZURÜCKKEHRENDE AUSLÄNDER MIT DAUERWOHNRECHT (SB-1) (RETURNING RESIDENTS)
Formular DS-230 | Formular DS-117
BEIBEHALTEN DES STATUS: Ein Ausländer mit gesetzmäßiger Daueraufenthaltsgenehmigung (Lawful Permanent Resident, LPR) oder ein Ausländer mit bedingter Aufenthaltsgenehmigung (Conditional Resident, CR) in den Vereinigten Staaten kann den Status aufrechtbehalten, wenn er in den Vereinigten Staaten seinen tatsächlichen Wohnsitz beibehält und nicht länger als ein Jahr außer Landes bleibt. Ein Ausländer mit LPR- oder CR-Status, der über eine vom Büro des Department of Homeland Security/U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) in den U.S.A. ausgestellte Wiedereinreisegenehmigung (Reentry Permit) verfügt, kann sich bis zum Ablaufdatum dieser Genehmigung - für gewöhnlich zwei Jahre nach dem Ausstellungsdatum - fortwährend außerhalb der U.S.A. aufhalten.
ANSÄSSIGE PERSONEN, DIE SICH LÄNGER ALS ZWÖLF MONATE AUSSERHALB DER U.S.A. AUFHALTEN: Ein Ausländer im LPR- or CR-Status, die sich länger als zwölf Monate oder über die Gültigkkeitsdauer der Wiedereinreisegenehmigung fortwährend außerhalb der U.S.A. aufgehalten hat, benötigt zur Einreise in die U.S.A. und Wiederaufnahme des Dauerwohnrechts ein neues Einwanderungsvisum.
Eine Bestimmung des amerikanischen Visagesetzes sieht die Vergabe des besonderen Einwanderungsstatus eines zurückkehrenden Ausländers mit Dauerwohnrecht (Returning Resident Alien) für jene Ausländer vor, die aufgrund von unvorhergesehenen und unkontrollierbaren Umständen außerhalb der Vereinigten Staaten geblieben sind. Während es zwar nicht erforderlich ist, dass für eine Person, welcher der Status eines "Returning Resident Alien" zuerkannt wird, ein Gesuch (petition) beim USCIS eingereicht wird, muss diese Person jedoch nachweisen, dass sie die Kriterien für ein Einwanderungsvisum erfüllt, muss sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen und die Bearbeitungsgebühr für das Visum in der Höhe von US $ 355 plus Sicherheitszuschlag von US $ 45 sowie die Gebühr für die ärztliche Untersuchung entrichten.
Wichtig: Ausländer mit bedingter Aufenthaltsgenehmigung in den Vereinigten Staaten, die es verabsäumt haben, die Umwandlung des bedingten in einen unbegrenzten Status zu beantragen, müssen um ein neues Einwanderungsvisum ansuchen. Sie sind nicht berechtigt, um den besonderen Einwanderungsstatus als "Returning Resident Alien" anzusuchen. Der Ehepartner, der U.S. Staatsbürger oder "Legal Permanent Resident" ist, muss beim Büro des Department of Homeland Security/U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) oder dem Büro des Department of Homeland Security/Immigration in Wien erneut ein Gesuch um ein Einwanderungsvisum für die betreffende Person einreichen.
EINREICHEN DES ANTRAGS: Der Status eines "Returning Resident" jenen Ausländern mit gesetzmäßiger Daueraufenthaltsgenehmigung (LPR) gewährt, welche die U.S.A. mit der Absicht auf Rückkehr verlassen hatten; welche diese Absicht nicht aufgegeben haben; und die von einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt in die U.S.A. zurückkehren. War dieser Aufenthalt längerfristig, muss die Person im LPR-Status nachweisen, dass dies aufgrund von unvorhergesehenen Umständen geschah, für die sie nicht verantwortlich war. Personen im LPR-Status, die meinen, die Kriterien für den Status eines "Returning Resident Alien" zu erfüllen, müssen:
Die Formulare DS-117 und DS-230 (Teil 1) ausfüllen.
In der Konsularabteilung eine nicht rückerstattbare Antragsgebühr von US$ 400 in bar entrichten und
Beweise erbringen, die nachweisen, dass sie
- zur Zeit der Ausreise aus den U.S.A. den Status eines rechtmäßig für dauerhaften Aufenthalt aufgenommenen Ausländers innehatten;
- die U.S.A. mit der Absicht verließen, zurückzukehren, diese Absicht nicht aufgegeben haben und von einem vorübergehenden Besuch im Ausland zurückkehren und,
- falls ihr Aufenthalt im Ausland längerfristig war, dies Ursachen hatte, die außerhalb ihrer Kontrolle und Verantwortung lagen.
Solche Nachweise umfassen zum Beispiel - sind aber nicht beschränkt auf - Dokumente, die über den Status der betreffenden Person in den U.S.A. Aufschluss geben, Reisedaten, den Nachweis, dass weiterhin U.S. Steuererklärungen eingereicht und wirtschaftliche oder soziale Verbindungen in den U.S.A. aufrechterhalten wurden sowie Nachweise, dass der längere Aufenthalt im Ausland Ursachen hatte, die außerhalb der Kontrolle der betreffenden Person lagen.
Der Antrag auf den Status eines "Returning Resident Alien" muss persönlich in der Abteilung für Einwanderungsvisa während der Öffnungszeiten gestellt werden. Soferne dieer Antrag genehmigt wird, erhält der Antragsteller zusätzliche Instruktionen betreffend das weitere Vorgehen. Falls der Antrag abgelehnt wird, muss der Antragsteller die Kriterien einer der allgemeinen Einwanderungskategorien erfüllen, um ein neues Einwanderungsvisum zu erhalten.
Zur Beachtung: Personen im LPR-Status wird angeraten, nur dann um den Status eines "Returning Resident Alien" anzusuchen, wenn sie glauben, die Kriterien zu erfüllen. Die Gebühr von $ 400 ist nicht rückerstattbar. Sie wird im Falle eines abgelehnten Antrags nicht rückerstattet.
Datenschutz und Haftungsausschluss
e-mail: embassy@usembassy.at
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