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Einwanderungsvisa


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Medizinische Untersuchung

Information über den Vertragsarzt


Alle Antragsteller auf ein Einwanderungsvisum müssen sich einer medizinischen Untersuchung unterziehen, welche von dem unten angeführten Vertragsarzt vorgenommen wird. Diese Untersuchung sollte vor dem Visuminterview abgeschlossen sein. Medizinische Untersuchungen, die von anderen Ärzten durchgeführt werden, auch jene von Ärzten in der USA, werden nicht akzeptiert.

Dr. Wolfgang MOLNAR
Untere Augartenstrasse 1-3
1020 Wien, Österreich
Tel.no.: (43)(1) 330 34 68

Gebühren (in bar zu bezahlen)


Erwachsene: Euro 160,-
Kinder unter 15 Jahren: Euro 65,-

Erforderliche Unterlagen


Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Untersuchung mit:
- Den gültigen Reisepass (für mindestens noch sechs Monate nach Einreise in die USA gültig),
- 3 Passfotos,
- Impfpass,
- Gebühr
- und gegebenenfalls Untersuchungsergebnisse bei Invalidität oder Erkrankungen.

Bluttest und Röntgen


Für Antragsteller auf Einwanderungsvisas unter 15 Jahren ist kein Bluttest oder Röntgen erforderlich. Auch im Fall einer Schwangerschaft wird kein Röntgen benötigt.

Für alle Antragsteller über 15 Jahren ist ein Bluttest zur Bestimmung auf Antikörper gegen den Menschlichen Immunschwäche Virus (HIV - Human Immunodeficiency Virus) ein Teil der medizinischen Untersuchung. HIV ist der Virus, welcher die Krankheit Erworbenes Immundefektsyndrom (AIDS - Acquired Immune Deficiency Syndrome) verursacht. AIDS ist die Bezeichnung für eine Gruppe von Erkrankungen, welche bei mit dem HI-Virus infizierten Personen auftreten können. Eine Infektion mit HI-Virus verursacht einen Defekt des Immunsystems der infizierten Person. Dies macht den infizierten Menschen für schwere Krankheiten anfällig, die für Menschen mit intaktem Immunsystem keine Bedrohung darstellen. Dieser Test wird nicht durchgeführt, um AIDS zu diagnostizieren, sondern um Antikörper gegen den Virus zu bestimmen. Falls das Resultat positiv ist, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass Sie AIDS haben oder bekommen werden.
Das Resultat Ihres Bluttests wird dem Konsularbeamten mitgeteilt.
Ein positiver Test bedeutet, dass Sie nicht qualifiziert sind, ein Visum zu erhalten. Ein positives Testergebnis könnte auch andere Folgen in Ihrem täglichen Leben in Österreich nach sich ziehen.

Impfbestimmungen


Das U.S. Einwanderungsgesetz schreibt vor, dass für Antragsteller vor der Ausstellung des Einwanderungsvisums bestimmte Impfungen (unten nach Altersgruppen aufgelistet) erforderlich sind. Der Vertragsarzt, der die ärztliche Untersuchung von Antragstellern auf ein Einwanderungsvisum durchführt, muss nachprüfen, dass diese die Impfbestimmungen erfüllen oder dass es medizinisch nicht vertretbar ist, dem Antragsteller eine oder mehrere der unten angeführten Impfungen zu verabreichen.


Impfung Altersgruppe
Hepatitis B 1 Monat - 19 Jahren
Pneumokokken 2 Monate - 23 Monate, sowie ab 65 Jahren
Influenzae Typ b (Hib) 2 Monate - 4 Jahre
Tetanus, Diphterie Toxoide, Keuchhusten (Pertussis) 2 Monate - 6 Jahre
Kinderlähmung (Poliomyelitis) 2 Monate - 17 Jahre
Mumps (Parotitis epidemica) 1 - 64 Jahre, wenn nach 1956 geboren
Masern (Morbilli) 1 - 64 Jahre, wenn nach 1956 geboren
Röteln (Rubella) 1 - 64 Jahre, wenn nach 1956 geboren
Windpocken (Varicella) ab 1 Jahr
Diphterie-Tetanus (Td) ab 7 Jahren
Influenza ab 50 Jahren (jährlich während der Grippezeit)


Um den Vertragsarzt zu unterstützen und Verzögerungen bei der Bearbeitung des Einwanderungsvisums zu vermeiden, sollten alle Antragsteller auf Einwanderungsvisa ihren Impfpass zur ärztlichen Untersuchung mitbringen und dem Vertragsarzt zur Einsicht vorlegen. Die Antragsteller sollten ihren Hausarzt um eine Kopie der Aufzeichnungen der erhaltenen Impfungen ersuchen, falls dies möglich ist. Sollten diese nicht mehr existieren, wird der Vertragsarzt entscheiden, welche Impfungen erforderlich sind, um die Anforderungen zu erfüllen. Gewisse Ausnahmeregelungen sind bei den erforderlichen Impfungen auf Empfehlung des Vertragsarztes möglich. Ausschliesslich ein Arzt kann feststellen, welche der angeführten Impfungen unter Berücksichtigung des Alters, der Krankheitsgeschichte und des gegenwärtigen Gesundheitszustandes medizinisch angebracht sind.

Gültigkeitsdauer des ärztlichen Befundes


Die maximale Gültigkeitsdauer des Untersuchungsergebnisses (des Befundes) ist ein Jahr, wobei zum Zeitpunkt der Visumausstellung noch mindestens sechs Monate Gültigkeit erforderlich sind. Beträgt die Gültigkeit zum Zeitpunkt der Visumausstellung weniger als sechs Monate, wird die Gültigkeit des Einwanderungsvisums auf die Gültigkeit des Befundes beschränkt.



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