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K-1/K-2 VERLOBTENVISA (K-1/K-2 FIANCE(E) VISAS)
Formular I-129F | Formular DS-230 | Formular DS-156 | Formular DS-156K | Formular I-134
Der Immigration and Nationality Act (amerikanisches Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetz) sieht die Nichteinwanderungsvisaklassifizierung (K-1) für jene Ausländer vor, die in die Vereinigten Staaten reisen wollen, um dort U.S. Staatsbürger zu heiraten. Die Ehe muss innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise in die U.S.A. geschlossen werden. Nach der Eheschließung muss der ausländische Ehepartner beim Department of Homeland Security/U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) die Eintragung für Erlangung des Status eines Ausländers mit bedingtem Dauerwohnrecht (Conditional Permanent Residence status) beantragen. Nach zwei Jahren kann der Ausländer beim USCIS die Beendigung des bedingten Status und die Umwandlung in den Status eines Ausländers mit gesetzmäßigem Dauerwohnrecht (Lawful Permanent Resident status) beantragen.
SCHRITT EINS: Um die Visaklassifizierung K-1 für einen zukünftigen ausländischen Ehepartner zu erlangen, muss der U.S. Staatsbürger beim örtlich zuständigen Büro des Department of Homeland Security/U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS)), ein Gesuch (petition), Formular I-129F, einreichen. Zur Beachtung: Über ein solches Gesuch kann nicht im Ausland entschieden werden. Eine genehmigte Verlobtenpetition ist vom Datum der Genehmigung durch das USCIS für den Zeitraum von vier Monaten gültig. Die Gültigkeit der Petition kann vom Konsularbeauftragten verlängert werden, wenn eine schriftliche Erklärung des U.S. Staatsbürgers vorliegt, in der dieser bestätigt, dass sowohl der U.S. Staatsbürger als auch der Begünstigte rechtlich in der Lage und willens sind, in den U.S.A. eine gültige Ehe zu schließen. Kinder unter 21 Jahren erlangen den Nichteinwanderungsstatus K-2 vom Elternteil, soferne sie in der Petition genannt werden.
SCHRITT ZWEI: Das Büro des USCIS leitet die genehmigte Verlobtenpetition, das Formular I-129F, an das National Visa Center (NVC) in Portsmouth, N.H. weiter. Dieses Büro wickelt vorbereitende Verfahrensschritte ab und leitet danach den Akt an die Botschaft weiter. Nach Erhalt des Aktes schickt die Abteilung für Einwanderungsvisa dieser Botschaft dem Antragsteller (Begünstigten) die weiteren Instruktionen (Formulare DS-230-I Teil I, 2 Formulare DS-156, Formular DS-156K sowie eine Dokumenten-Checkliste) zu.
SCHRITT DREI: Für jeden Antragsteller muss, unabhängig von Alter, das Formular DS-230-I mit den biografischen Daten ausgefüllt werden. Das Formular kann fotokopiert werden, falls die Anzahl der zugesandten Formulare nicht für alle Familienmitglieder ausreicht. Das Formular DS-230-I sollte ausgefüllt und sofort an die Abteilung für Einwanderungsvisa der Konsularabteilung retourniert werden. Wird das Formular DS-230-I nicht umgehend retourniert, verzögert dies die Bearbeitung des Antrags.
SCHRITT VIER: Sobald der Antragsteller alle für den Antrag nötigen Dokumente verfügbar hat, muss er die Dokumenten-Checkliste unterschrieben der Abteilung für Einwanderungsvisa übermitteln. Die Dokumente dürfen der Botschaft nicht auf dem Postweg zugestellt werden. Es ist erforderlich, alle Dokumente im Original mit einer Kopie jedes Dokuments am Tag des formellen Visumsinterviews vorzulegen. Nach Erhalt der Dokumenten-Checkliste und nach Abschluss aller erforderlichen Verfahrensschritte legt die Abteilung für Einwanderunsvisa die Termine für die ärztliche Untersuchung und das formelle Visumsinterview fest.
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Verlobtenvisa beträgt vier bis sechs Wochen nach Erhalt der genehmigten I-129F Petition für ein Verlobtenvisum. Antragsteller auf ein Verlobtenvisa müssen die Antragsgebühr für Nichteinwanderungsvisa entrichten, die gegenwärtig US$ 131 oder den Gegenwert in der Landeswährung beträgt.
Zur Beachtung: In der Folge der Terroranschläge des 11. September auf New York, Washington, D.C. und Pennsylvania wurden für Antragsteller bestimmter Nationalitäten besondere Bearbeitungsauflagen eingeführt. Diese Auflagen können zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung des Visumsantrags führen. Es wird jedoch jede Anstrengung unternommen, dass alle Visumsanträge so rasch wie möglich - im Einklang mit allen notwendigen Sicherheitsbelangen - bearbeitet werden.
SCHRITT FÜNF: Wenn der Konsularbeauftragte befindet, dass der Antragsteller die Kriterien für ein Visum erfüllt, wird es am Tag des formellen Visumsinterviews ausgestellt. Das Visum gilt für eine Einreise innerhalb von sechs Monaten. Nach der Ankunft in den Vereinigten Staaten kann der/die Verlobte Arbeitsgenehmigung (work permit) beantragen. Die Ehe muss innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise des Antragstellers in die U.S.A. geschlossen werden. Nach der Eheschließung muss der ausländische Ehepartner beim nächstgelegenen Büro des USCIS in den U.S.A. um Statusanpassung ansuchen, um den Status von Nichteinwanderer auf Einwanderer zu ändern.
Datenschutz und Haftungsausschluss
e-mail: embassy@usembassy.at
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