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K-3/K-4 VISA FÜR EHEPARTNER/
KINDER VON U.S. STAATSBÜRGERN

Formular I-129F | Formular I-130 | Formular DS-230-I | Formular DS-156


Die Nichteinwanderungskategorie der K-3 Visa (Ehepartner) und K-4 Visa (Kind) wurde geschaffen, um Familien zu vereinigen, die während des Zeitraums der Bearbeitung ihrer Einwanderungsvisagesuche (immigrant visa petitions) bereits lange getrennt sind oder sein könnten. Das Visum berechtigt den Inhaber in die Vereinigten Staaten zu reisen, um dort auf die Genehmigung der Einwanderungsvisumspetition zu warten.

Ehepartner von U.S. Staatsbürgern und ihre unter 21 Jahre alten Kinder, für die ein Einwanderungsvisumsgesuch eingereicht, jedoch noch nicht vom Department of Homeland Security/U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) genehmigt wurde, erfüllen die Kriterien für diese Visakategorie.

Note: Das Kind eines U.S. Staatsbürgers kann nur dann ein K-4 Visum erhalten, wenn es keinen Anspruch auf U.S. Staatsbürgerschaft hat und der Elternteil des Kindes die Kriterien für ein K-3 Visum erfüllt.

SCHRITT EINS: Um die Kriterien für ein Visum der Kategorie K-3 oder K-4 zu erfüllen, muss für den Antragsteller ein Gesuch (petition) I-130 eingereicht worden sein. Für jedes Kind muss ein separates Gesuch I-130 eingereicht werden, damit das Kind später auf den Status eines Ausländers mit gesetzmäßigem Dauerwohnrecht (Lawful Permanent Resident) ändern kann.

Damit die Bearbeitung des K-3 oder K-4 Visums begonnen werden kann, muss der U.S. Staatsbürger beim Department of Homeland Security/U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) ein Gesuch (petition) I-129F einreichen.

Zur Beachtung: Das Gesuch I-129F kann nur in den Vereinigten Staaten eingereicht werden. Es ist nicht erforderlich, eine eigene Petition I-129F für ein Kind einzureichen, wenn eine Petition für einen Elternteil des Kindes eingereicht wird.

SCHRITT ZWEI: Die genehmigte Petition wird an das National Visa Center (NVC) weitergeleitet, das weitere vorbereitende Verfahrensschritte durchführt. Danach leitet das NVC den Akt an die U.S. Botschaft oder das Konsulat jenes Landes weiter, in dem die Ehe geschlossen wurde. Wurde die Ehe in den Vereinigten Staaten geschlossen, wird der Antrag von der Botschaft oder dem Konsulat jenes Landes weiter bearbeitet, in dem der Antragsteller wohnhaft ist. Die Botschaft der Vereinigten Staaten in Wien bearbeitet K-3/K-4 Visa für Antragsteller, deren Ehe in Österreich geschlossen wurde sowie für iranische Staatsangehörige.

Zur Beachtung: Es ist nicht möglich, von der Klassifizierung eines anderen Nichteinwanderungsstatus auf den K-3/K-4 Status zu ändern, wenn man in den Vereinigten Staaten physisch anwesend ist.

SCHRITT DREI: Nach Erhalt des genehmigten Formulars I-129F vom NVC sendet die Abteilung für Einwanderungsvisa dieser Botschaft dem Visumsantragsteller die weiteren Instruktionen (Formular DS-230-I, zwei Formulare DS-156 sowie eine Dokumenten-Checkliste) zu. Der Antragsteller muss das Formular DS-230-I sofort ausfüllen und an die Abteilung für Einwanderungsvisa retournieren, um es dieser Abteilung zu ermöglichen, die notwendigen administrativen Verfahrensschritte durchzuführen. Sobald die Abteilung für Einwanderungsvisa davon in Kenntnis gesetzt wird, dass der Antragsteller über alle erforderlichen Dokumente verfügt, werden die Termine für die ärztliche Untersuchung und das formelle Visumsinterview festgesetzt. Antragsteller auf K-3/K-4 Visa müssen die Antragsgebühr für Nichteinwanderungsvisa entrichten, die gegenwärtig US$ 131 oder den Gegenwert in der Landeswährung beträgt.

Zur Beachtung: In der Folge der Terroranschläge des 11. September auf New York, Washington, D.C. und Pennsylvania wurden für Antragsteller bestimmter Nationalitäten besondere Bearbeitungsauflagen eingeführt. Diese Auflagen können zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung des Visumsantrags führen. Es wird jedoch jede Anstrengung unternommen, dass alle Visumsanträge so rasch wie möglich - im Einklang mit allen notwendigen Sicherheitsbelangen - bearbeitet werden.

SCHRITT VIER: Wird der Antragsteller als zur Einreise berechtigt befunden, erfolgt die Aufnahme in die Vereinigten Staaten für die Dauer von zwei Jahren, um die Ausstellung eines Einwanderungsvisa abzuwarten. Inhaber eines K-4 Visums werden entweder für zwei Jahre oder bis zu dem Tag vor ihrem 21. Geburtstag aufgenommen, was immer die kürzere Zeitspanne ist. Sollte das USCIS das Gesuch I-130 ablehnen oder widerrufen, endet der Status des K-3/K-4 Visumsinhabers 30 Tage danach. Dieser Status endet ebenso im Falle der Scheidung des Visumsinhabers von dem U.S. Staatsbürger oder, im Falle eines K-4 Visumsinhabers, sobald das 21. Lebensjahr vollendet wird oder eine Eheschließung erfolgt.

ARBEITEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN IM STATUS EINES K-3/K-4 VISUMS: Das USCIS kann dem K-3/K-4 Visumsinhaber genehmigen, die Berufstätigkeit in den U.S.A. aufzunehmen. Um eine Arbeitsgenehmigung zu erhalten, muss der Antragsteller beim Büro des USCIS, das für seinen Wohnort in den U.S.A. nach seiner Ankunft zuständig ist, das Formular I-765 einreichen. Fragen zum Thema Arbeit sollten an das USCIS gerichtet werden.

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