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BEARBEITUNG VON EINWANDERUNGSVISA IN WIEN, ÖSTERREICH
Form DS-230 - Teil I | Form I-130 | Form I-864
Wenn die Petition für ein Einwanderungsvisum beim Büro des Department of Homeland Security/Immigration in Wien eingereicht wurde oder wird, ist das National Visa Center (NVC) nicht in der Bearbeitung des Antrages einbezogen. Der Akt wird von der Abteilung für Einwanderungsvisa dieser Botschaft bearbeitet. Nach Erhalt der genehmigten Petition I-130 vom Büro des Department of Homeland Security/Immigration in Wien wird die Abteilung für Einwanderungsvisa dem Antragsteller die Instruktionen aushändigen. Diese beinhalten das Formular DS-230 Part I (Application for Immigrant Visa and Alien Registration/Antrag auf ein Einwanderungsvisum und Ausländerregistrierung), das Formular DS-2002 (Instructions for Immigrant Visa Applicants/Instruktionen für Antragsteller auf Einwanderungsvisa - Documentencheckliste), und das Formular I-864 (Affidavit of Support/Unterstützungeerklärung), die Photoinstruktionen, und die Impfbestimmungen.
SCHRITT EINS: Das Formular für biografische Daten DS-230-I muss für jede Person, die um ein Visum ansucht, unabhängig vom Alter ausgefüllt werden. Das Formular darf fotokopiert werden, falls eine für alle Familienmitglieder ungenügende Anzahl erhalten wurde. Das Formular DS-230-I muss ausgefüllt und sofort an die Abteilung für Einwanderungsvisa retourniert werden, damit die Einwanderungsvisumabteilung mit der administrativen Bearbeitung beginnen kann. Falls das Formular DS-230-I nicht sofort retourniert wird, wird die Bearbeitung des Antrages verzögert.
SCRHITT ZWEI: Sobald der Antragsteller alle entsprechenden Dokumente in Bezug auf den Antrag besorgt hat, muss er das Formular DS-2002 (vom Antragsteller auf der Rückseite unterschrieben) an die Abteilung für Einwanderungsvisia übermitteln. Die Dokumente selbst dürfen nicht an die Botschaft geschickt werden. Die Antragsteller müssen die Originaldokumente mit jeweils einer Fotokopie am Tag des formalen Visuminterviews beibringen.
SCHRITT DREI: Nach Erhalt des Formulars DS-2002 und nach Abschluss aller erforderlichen administrativen Verfahrensschritte wird die Abteilung für Einwanderungsvisa den Antragsteller über die Termine für die medizinische Untersuchung und das formale Visuminterview informieren. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Einwanderungsvisa für nahe Verwandte beträgt vier bis acht Wochen.
Zur Beachtung: In der Folge der Terroranschläge vom 11. September auf New York, Washington, D.C. und Pennsylvania wurden für Antragsteller bestimmter Nationalitäten besondere Bearbeitungsauflagen eingeführt. Diese Auflagen können zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung des Visumsantrags führen. Es wird jedoch jede Anstrengung unternommen, dass alle Visumsanträge so rasch wie möglich - im Einklang mit allen notwendigen Sicherheitsbelangen - bearbeitet werden.
Datenschutz und Haftungsausschluss
e-mail: embassy@usembassy.at
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