
ABTEILUNG FÜR EINWANDERUNGSVISA
(IMMIGRANT VISA SECTION)
Parkring 12a, 1010 Wien
Parteienverkehr: Täglich außer Mittwoch von 8:30 - 10:00 Uhr
Beantwortung telefonischer Anfragen: Montag - Freitag von 14:30 - 16:30 Uhr
Tel: (+43-1) 31339-7591 Ausschliesslich Anfragen zu Einwanderungsvisa und Verlobtenvisa
Fax: (+43-1) 512 58 35
E-mail: ConsulateVienna@state.gov
Die Abteilung für Einwanderungsvisa in Wien, Österreich, bearbeitet Einwanderungsvisa, K- und V-Visa für österreichische Staatsbürger und Bürger von Drittländern mit ständigem Wohnsitz in Österreich. Wien ist auch eine der designierten Vertretungen der Vereinigten Staaten, die "heimatlose" Fälle iranischer Staatsbürger bearbeitet.
Die Bearbeitung dieser "heimatlosen" Fälle wird nur dann aufgenommen, wenn bewiesen wird, dass die Antragsteller aus dem Iran über ein gültiges österreichisches Visum verfügen, das ihnen erlaubt, entweder für mindestens drei Monate in Österreich zu bleiben oder binnen dieses Zeitraumes in Österreich einzureisen - drei Monate werden im Durchschnitt benötigt, um diese Fälle abzuschließen. Die iranischen Antragsteller müssen sich selbstständig um die Ausstellung des österreichischen Visums bemühen. Die Botschaft der Vereinigten Staaten in Wien kann diesen Vorgang nicht beeinflussen oder sich involvieren. Bedingung für den Bearbeitungsbeginn dieser Fälle ist die Vorlage des gültigen österreichischen Visums. Die Bearbeitungszeiten sind unterschiedlich, abhängig von der Einwanderungskategorie und der erforderlichen administrativen Abwicklung, und können mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Interviews werden Montag, Dienstag oder Donnerstag für 13 Uhr festgesetzt. Interviewtermine werden nach Erhalt der Benachrichtigung, dass der Antragsteller im Besitz aller benötigten Dokumente ist, vergeben. Antragsteller können, wenn sie dies wünschen, den Interviewtermin in Begleitung ihres Anwalts wahrnehmen. Der Konsulatsbeamte entscheidet nach einem persönlichen Gespräch mit dem Antragsteller, ob dieser die Bedingungen für den Erhalt eines Visums erfüllt. Antragsteller, für die dies zutrifft, erhalten ihr Visum binnen einiger Tage nach dem Interview. Jene Antragsteller, die diese Bedingungen nicht erfüllen, erhalten Instruktionen zu weiteren Schritten, die zu unternehmen sind, um die Qualifikation zu erreichen.
(in englischer Sprache)
- I-129F - Petition for Alien Fiancé(e) (Gesuch für eine/n ausländische/n Verlobte/n)
- I-130 - Petition for Alien Relative (Gesuch für einen ausländischen Verwandten)
- I-140 - Immigrant Petition for Alien Worker (Einwanderungsgesuch für einen ausländischen Arbeitnehmer)
- I-360 - Petition for Amerasian, Widow(er), or Special Immigrant (Gesuch für Personen amerikanisch-asiatischer Abstammung, Witwe/Witwer oder besondere Einwanderer)
- I-526 - Immigrant Petition by Alien Entrepreneur (Einwanderungsgesuch eines ausländischen Unternehmers)
- DS-230 - Application for Immigrant Visa and Alien Registration (Antrag auf ein Einwanderungsvisum und die Registrierung eines Ausländers)
- DS-117 - Application to Determine Returning Resident Status (Antrag auf Zuerkennung des Status als rückkehrender Einwanderer)
- DS-156K - Nonimmigrant Fiancé(e) Visa Application (Antrag auf ein Nichteinwanderungsvisum für eine/n Verlobte/n)
- DS-3052 - Nonimmigrant V Visa Application (Antrag auf ein Nichteinwanderungs-V-Visum)
- I-864 - Affidavit of Support (Immigrant Visas) (Eidesstattliche Unterstützungserklärung/ Einwanderungsvisa)
- I-864A Affidavit of Support,Contract Between Sponsor and Household Member (Eidesstattliche Unterstützungserklärung, Kontrakt zwischen Sponsor und Haushaltsmitglied)
- I-134 - Affidavit of Support (K and V Visas) (Eidesstattliche Unterstützungserklärung/K- und V-Visa)
U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS)
Parkring 12a
1010 Wien
Tel. (+43-1) 31339-7580 oder 7581
E-mail: dhsvienna.mailbox@dhs.gov
Datenschutz und Haftungsausschluss
e-mail: embassy@usembassy.at
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